Skip to main content

Wahlbenachrichtigungen unterwegs

Kommunalwahl in Jena: Briefwahl kann jetzt beantragt werden

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.
Foto: Baumgarten/JENPICTURES
Teilen auf

Kommunalwahl in Jena: Briefwahl kann jetzt beantragt werden. Wahlbenachrichtigungen sind unterwegs.

Jena. In dieser Woche hat die Stadtverwaltung begonnen, allen Jenaer Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl zuzusenden. Diese muss bis zum 5. Mai zugegangen sein.


Wer bis dahin keine Wahlberechtigung erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch im Fachdienst Bürgerdienste, Tel.: 49 3828, zu melden.


In der Woche vom 6.5. bis 10.5. liegt im FD Bürgerdienste (Briefwahlbüro, Veranstaltungsraum, Zugang über Klostergasse) das Wählerverzeichnis zur Einsicht aus. Bei Bedarf können gegen das Wählerverzeichnis Einwände erhoben werden.


In zwei Wochen folgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des Europäischen Parlamentes.

Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen ist es auch möglich, Briefwahlunterlagen (Wählen mit Wahlschein) zu beantragen.


Die Stadt empfiehlt die Online-Beantragung entweder über den auf der Wahlbenachrichtigung enthaltenen QR-Code oder über die städtische Internetseite www.jena.de/briefwahl.

Ausstellung und Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am 3. Mai, wenn die Stimmzettel geliefert sind.


Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen mit der Post sollte spätestens bis Mittwoch, 22.5.24 erfolgen, sodass die rechtzeitige Zustellung der Wahlbriefe gewährleistet ist.

Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt (Fachdienst Bürgerdienste, Veranstaltungsraum, Zugang über Klostergasse) ab 6. Mai abgeholt werden.


Das Briefwahlbüro ist montags und freitags, 8.30 bis 13.00 Uhr, dienstags 8.30 bis 18.00 Uhr, mittwochs, 9.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags, 8.30 bis 16.00 Uhr geöffnet. Hier kann auch sofort gewählt werden.

Quelle: Stadt Jena