Kompromiss in Thüringen
Auch in Jena: Läden öffnen bereits am 24. April
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Geschäfte im Thüringer Einzelhandel mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können bereits ab dem 24. April 2020 wieder öffnen. Diese Regelung gilt auch für Jena.
Erfurt/Jena. Auf diesen Kompromiss hat sich das Thüringer Kabinett in seiner Beratung per Telefonkonferenz am heutigen Freitagnachmittag nach längerer Diskussion verständigt (Quelle: corona.thueringen.de).
Da bisher noch keine offizielle Verordnung des Landes vorliegt, die angekündigte Öffnungen und Lockerungen für den Freistaat regelt, verlängert die Stadt Jena die bisher geltende Allgemeinverfügung bis zum 26. April 2020.
Eine auf die neue Thüringer Rechtsverordnung abgestimmte Allgemeinverfügung der Stadt Jena ist daher nicht fristgerecht möglich. Damit kein rechtsfreier Raum entsteht, hat sich die Stadt entschieden, die bisherigen Maßnahmen um eine Woche zu verlängern.
Mit einer weiteren Allgemeinverfügung im Laufe der nächsten Woche werden dann die vom Land vorgegebenen Lockerungen und Öffnungen für Jena festgelegt und ggf. nachjustiert.
Die durch eine Pressemitteilung der Staatskanzlei in Aussicht gestellte Öffnung der Läden ab 24. April wird sich die Stadt Jena anschließen.
Masken-Pflicht bleibt vorerst
Es gilt die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken: im ÖPNV, in Läden und Einkaufsmärkten, bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowie nun auch beim Betreten überdachter Verkehrsflächen von Einkaufszentren (z.B.: Goethe Galerie, Neue Mitte, Burgaupark) und auf den Wochenmärkten.
In Geschäften und Verkaufsstellen sowie in Handwerksbetrieben darf nur einer Person pro 20qm Ladenfläche Zutritt gewährt werden.
Betretungsverbot
Weiterhin gelten ein 7-tägiges Betretungsverbot für Personen, die Corona-Symptome (siehe dazu auch unsere Homepage jena.de/corona) haben oder in den letzten 7 Tagen eine entsprechende Symptomatik aufwiesen, sowie die unverzügliche häusliche Quarantäne für Rückkehrer aus dem Ausland.
Die Allgemeinverfügung, die zum Sonntag in Kraft tritt, nimmt auf die bisherigen Thüringer Verordnungen und deren Fortschreibungen Bezug.
Coronafallzahlen
Auch heute sind in Jena keine weiteren Fälle hinzugekommen. Damit bleibt es bei 155 Fällen, zwei werden stationär behandelt, eine Person muss intensivmedizinisch betreut werden. Insgesamt gibt es drei Todesfälle, als genesen gelten insgesamt 117 Personen.
Freie Fahrt auf Radweg nach Lobeda
Spätestens am Freitag, 24. April wird der Radweg vom Stadtzentrum nach Lobeda wieder vollständig befahrbar sein. Bürgermeister Christian Gerlitz hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt. Auch diesen Samstag und Sonntag wird die Strecke offen sein.
Die Restarbeiten werden dann bis Ende der kommenden Woche abgeschlossen sein. Ursprünglich sollte der Radweg erst Ende Mai wieder frei sein.
Die vorgeschriebene Signaltechnik für die Querung der Straßenbahngleise kann erst Ende Mai geliefert werden.
Bis dahin muss noch mit einer provisorischen Lösung gelebt werden – Radfahrer werden durch Wegsperren zum Abbremsen ihrer Geschwindigkeit gezwungen und Straßenbahnen müssen ihre Geschwindigkeit drosseln. Darauf haben sich das Eisenbahnbundesamt, die Stadt und das Bauunternehmen geeinigt.
Vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels
Das Bundesministerium des Innern hat mit der Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung vom 8. April 2020 geregelt, dass Ausländer, die sich am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem 17. März 2020 und vor dem 10. April 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und die sich am 10. April 2020 im Bundesgebiet aufhalten, ab dem Zeitpunkt des Ablaufes ihres Schengen-Visums bis zum 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind.
Quelle: Stadt Jena/Thüringer Landesregierung