Für Monat Mai
Keine Kita- und Hortgebühren in Jena
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Die Stadt Jena erlässt die Kita- und Hort-Gebühren im Mai. Umzüge wieder erlaubt. Keine weiteren Corona-Infizierten.
Jena. Da weiterhin der Besuch der Kindertageseinrichtungen und Horte nicht möglich ist, wird die Stadt Jena analog § 3 Abs. 5 Satz 2 Kita-Gebührensatzung sowie des Kabinettsbeschlusses vom 26.03. für den Zeitraum der Schließung im Mai keine Gebühren erheben.
Dies wird von Amts wegen erfolgen. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Eltern werden gebeten, vorerst von Anfragen zu diesem Thema beim Fachdienst Bürger- und Familienservice abzusehen.
Es werden auch keine Lastschriften von festgesetzten Kita- oder Hort-Gebühren gezogen. Eine etwaige Änderung kann durch die Notbetreuung der Kinder erfolgen.
Keine weiteren Corona-Infizierten
Es gibt weiterhin 158 Corona-Fälle in Jena, eine Person befindet sich in stationärer Behandlung auf der Intensivstation. Insgesamt gibt es 3 Todesfälle, als genesen gelten 146 Personen, damit sind es 9 aktive Fälle.
Umzüge wieder möglich
Unaufschiebbare Umzüge können in Jena wieder durchgeführt werden. Sie stellen keinen Verstoß gegen das Versammlungsverbot dar, auch wenn mehr als 2 Personen daran beteiligt sind.
Alle beteiligten Personen müssen jedoch immer eine Mund-Nasen-Bedeckung und Handschuhe tragen und - soweit möglich – auf den Abstand untereinander achten.
Menschen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder (in den letzten 7 Tagen) Krankheitssymptome zeigen, dürfen nicht helfen.
Umzugsunternehmen, die aus dem Ausland kommen, gelten als zulässiger Lieferverkehr. Sie dürfen nur zur Be- und Entladung ins Stadtgebiet kommen, müssen alle Hygieneregeln erfüllen und Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Fahrer und Mitarbeiter dürfen in Jena keine Geschäfte und Läden aufsuchen und nicht den ÖPNV nutzen. Dies gilt auch für private Umzugshelfer aus dem Ausland.
Bei Umzügen aus dem Ausland müssen sich die Personen, die hierherziehen, unverzüglich in 14 tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Regelungen der Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen und deren Ergänzung durch die Jenaer Allgemeinverfügung sind zu beachten.
Umzüge von Personen, die sich in Quarantäne befinden, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung, die unter
Quelle: Stadt Jena