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Ab 4. Mai wieder offen

Friseur-Besuch in Jena: Das ist zu beachten

Friseurläden dürfen auch in Jena wieder öffnen. Der Wiederbeginn bringt aber einige Änderungen mit sich.
Friseurläden dürfen auch in Jena wieder öffnen. Der Wiederbeginn bringt aber einige Änderungen mit sich.
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Friseure machen ab Montag (4. Mai) auch in Jena wieder auf: Strenge Auflagen, Termin-Ansturm und Einschränkungen bei den Dienstleistungen erwartet die Kunden.

Jena. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus mussten auch Friseursalons in Jena schließen. Ab Montag dürfen sie wieder öffnen und die Haare können in Form gebracht werden.

Der Wiederbeginn bringt aber einige Änderungen mit sich. Im Vordergrund stehen dabei strenge Hygienemaßnahmen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat für das Friseurhandwerk dabei klare Regeln und Auflagen erarbeitet.

Das erwartet Sie, wenn Sie jetzt zum Friseur gehen:

Hände waschen und desinfizieren

Nach Betreten des Salons muss der Kunde zunächst seine Hände waschen und desinfizieren.

Kein Wartebereich

Wartebereiche und Spielecken wird es derzeit nicht geben.



Maskenpflicht im Salon

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist während des Friseurbesuchs eine Pflicht. Sowohl der Friseur als auch der Kunde.

Kundendaten werden dokumentiert

Kunden dürfen nur bedient werden, die bereit sind, ihren Namen und ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Salons wird dokumentiert und für drei Wochen aufbewahrt, damit bei möglichen Infektionen eine Rückverfolgung möglich ist.

Haarewaschen muss sein

Haarewaschen ist beim Friseurbesuch jetzt für alle Kunden Pflicht. Auch für Männer gibt es keine Ausnahmen, sie werden um einen Nass-Haarschnitt nicht umhinkommen. Hintergrund: So sollen mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden.



Keine Gesichtspflege

Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Rasieren und Bartpflege sowie Augenbrauen- und Wimpernfärben, dürfen derzeit nicht ausgeführt werden.

Selber Föhnen verboten

Auch das Föhnen dürfen Kunden derzeit nicht selbst übernehmen, denn auch der Kontakt mit Arbeitsgeräten muss so gering wie möglich gehalten werden.

Die gesamten Auflagen der BGW (Berufsgenossenschaft) finden Sie hier

Text: Jana Baumgarten