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Neue Allgemeinverfügung in Jena - gilt ab Freitag

Ab kommenden Freitag gilt eine neue Allgemeinverfügung in Jena.
Ab kommenden Freitag gilt eine neue Allgemeinverfügung in Jena.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Richtwert für Geschäfte, Meldepflicht für Reiserückkehrer: Die Stadt Jena hat am Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Freitag in Kraft tritt.

Jena. Die neue Jenaer Allgemeinverfügung präzisiert unklare Vorgaben der Verordnungen des Landes, um den für den Infektionsschutz-Verantwortlichen in den Jenaer Geschäften, Handwerker- und Dienstleistungsbetrieben, Gastronomie- und Hotelbetrieben sowie in Einrichtungen mit Publikumsverkehr eine Hilfestellung zu geben.

Die Allgemeinverfügung wird über das Amtsblatt der Stadt Jena veröffentlicht, das auf der Homepage einsehbar ist, tritt am Freitag, 19.06. in Kraft und gilt bis 15.07.2020.

Masken-Pflicht bleibt

Die AV verlängert die Regelung, wo Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sind:

  • in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, insbesondere dort, wo Dienstleistungen am Menschen erbracht werden, und Gesundheitseinrichtungen, wie Arzt- und Therapiepraxen
  • in geschlossenen Räumen, wo sich fremde Menschen auf nahem Raum begegnen, z.B. im Fahrstuhl, auf Gängen und in Foyers
  • an Orten, an denen in geschlossenen Räumen Speisen und Getränke ausgegeben werden
  • in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren



Das Personal ist von der Pflicht ausgenommen, wenn andere Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden.

Richtwert für Geschäfte

Geschäfte, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sowie weitere Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen auf Grundlage der Landesverordnung in ihren Infektionsschutzkonzepten Maßnahmen zur Beschränkung der anwesenden Personen zum Schutz vor Infektionen vorsehen.

Um diese landesweit geltenden Regelungen in der Praxis handhabbarer zu gestalten, konkretisiert die Stadt hier mit einem Richtwert von 10qm Verkaufsfläche pro Person, wobei das Personal in diese Berechnung nicht mit hinein zählt.



Dieser Richtwert stellt eine Halbierung der bisher veranschlagten Fläche dar und ermöglicht damit zukünftig einer größeren Anzahl von Personen Zugang zum jeweiligen Geschäft oder der Einrichtung.

Meldepflicht für Reiserückkehrer

Ebenfalls beibehalten wird die Meldepflicht für Reiserückkehrer. So sind alle Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, zu einer unverzüglichen Meldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter der Hotline 03641-49 2222 verpflichtet.

Dies ist besonders im Hinblick auf die beginnende Urlaubssaison zu beachten. Anhand der Angabe von Reisedestination und Zeitraum kann das Gesundheitsamt im Einzelfall Entscheidungen treffen.

Davon unberührt bleibt die Regelung der Thüringer Verordnung, sich nach der Rückkehr aus vom RKI ausgewiesenen Risikogebieten, sofort in häusliche Quarantäne zu begeben.



Alle Personen mit Krankheitssymptomen müssen sich unabhängig von der Meldung beim Hausarzt oder der Kassenärztlichen Vereinigung bei der Hotline 03641-49 3333 melden.

Corona-Warn-App

Die Stadt Jena empfiehlt die Corona-Warn-App. Bundesweit haben schon 6,5 Millionen Menschen die App installiert.

Die App und auch die Angaben darin sind rein freiwillig. Wer sie nicht installieren kann, oder möchte, hat keine Nachteile.

Jedoch: Je mehr Leute sie installieren, desto sicherer können wir uns alle bewegen. Damit hilft die App, die Ausbreitung von COVID-19 weiter einzudämmen.

Quelle: Stadt Jena