Arbeitsagentur informiert
Kindergeld in Jena: Ab 18 nur mit Nachweis
Teilen auf
Welche Änderungen ergeben sich nach dem 18. Lebensjahr für den Kindergeldanspruch? Damit es weiter Kindergeld gibt, müssen Nachweise erbracht werden.
Jena. Die Eltern der Kinder, die in diesem Jahr 18 Jahre alt geworden sind, werden jetzt von der Familienkasse angeschrieben und aufgefordert, Nachweise für den weiteren Kindergeldanspruch vorzulegen.
Im Online-Kindergeld-Service unter www.familienkasse.de sind alle Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke online verfügbar. Mit dem o.g. Anschreiben der Familienkasse erhalten die Kindergeldberechtigten einen persönlichen Zugangscode zur Online-Übermittlung der Nachweise.
Der Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Kindergeld gibt es auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland).
Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Auf der sicheren Seite sind die Kinder, die bei der Berufsberatung gemeldet sind.
Auf jeden Fall sollten Sie alle Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Zwischenmitteilungen, Zu- und Absagen) aufbewahren. Eine Arbeitslosmeldung in der Agentur ist in der Regel nicht notwendig.
Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8.00-18.00 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 45555 30. Bitte halten Sie bei Anfragen Ihre Kindergeldnummer bereit!
Quelle: Agentur für Arbeit