Heftiger Gegenprotest
FDJ zog mit Kampfliedern durch Jena
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Mit blauen Hemden, roten Fahnen und Kampfliedern: Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) zog am Samstag lautstark durch Jenas Innenstadt.
Jena. Begleitet von Pfiffen und Gegendemonstrationen zog die Freie Deutsche Jugend (FDJ) am Samstagnachmittag mit etwa 50 Männern, Frauen und Kindern für mehrere Stunden durch die Jenaer Innenstadt.
Schon am Freitagnachmittag waren die Teilnehmer mit ihren revolutionären Botschaften im Stadtteil Lobeda unterwegs und sorgten dort für mächtigen Unmut in der Bevölkerung.
Unter der Parole "30 Jahre sind genug! Revolution und Sozialismus!" forderten die Demonstranten, die zum großen Teil aus den westlichen Bundesländern angereist waren, an beiden Tagen in mehreren Redebeiträgen eine sofortige Revolution und dann den totalen Sozialismus.
Politischer Gegenprotest
Die Thüringer CDU organisierte im Vorfeld eine Gegenkundgebung auf dem Holzmarkt, die aus nahezu allen anderen politischen Lagern genutzt wurde, um gemeinsam für Freiheit und Demokratie zu werben.
Mehrere Blockadeversuche
Die Demonstration wurde von der Polizei abgesichert. Wie auf Nachfrage zu hören war, gab es während des Rundgangs immer wieder Blockadeversuche durch Sympathisanten aus dem linken Spektrum.
Text: Jana Baumgarten
FDJ - verboten oder erlaubt? Ist die FDJ eine verbotene Organisation?
Ja und nein. In der Bundesrepublik wurde die FDJ 1951, sechs Jahre nach ihrer Gründung, wegen ihres Einsatzes gegen die Wiederbewaffnung als verfassungswidrig verboten. Das Verbot gilt bis heute.
Die in der Sowjetischen Besatzungszone 1946 gegründete FDJ existiert bis heute. Ihre Mitgliederzahl ging von etwa 2,2 Millionen 1989 auf etwa 300 im Jahr 1994 zurück. Sie fällt nicht unter das Verbot, da im Einigungsvertrag der Fortbestand aller legalen Organisationen der DDR garantiert wurde.
Ist das FDJ-Emblem verboten?
Ja und nein. Das Symbol der ehemals westdeutschen FDJ ist verboten, da es den Tatbestand des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" erfüllt.
Für das Symbol der FDJ der DDR gilt das nicht, da sie nicht verboten wurde.
Juristisch ist das Problem nicht zu klären, zumal die beiden Symbole (ein Wappen mit Sonne und Strahlenkranz) identisch sind. Mittlerweile wird das Tragen der Symbole durch die Strafverfolgungsbehörden mit Verweis auf die unsichere Rechtslage oft nicht mehr geahndet. Eine endgültige Klärung steht noch aus.
Quelle: Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)