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Verbraucherzentrale Thüringen

Rundfunkbeitrag: Wann müssen Studenten bezahlen

Rundfunkbeitrag für Studenten – Tipps von der Verbraucherzentrale
Rundfunkbeitrag für Studenten – Tipps von der Verbraucherzentrale
Foto: Michael Baumgarten
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Muss ich zahlen oder nicht? Die Verbraucherzentrale Thüringen bringt Licht in die komplizierte Frage, was du als Student tun kannst, um dich von den Rundfunkbeiträgen befreien zu lassen. Welche Ausnahmen gibt es z.B. für WGs und Wohnheime.

Erfurt. Das neue Semester hat begonnen und Stundenpläne sowie Prüfungsanmeldungen stehen im Vordergrund. Dabei sollten Studenten jedoch den Rundfunkbeitrag nicht aus dem Blick verlieren, um eventuelle Befreiungen zu beantragen. Tipps dafür gibt die Verbraucherzentrale Thüringen.

"Studenten, die BAföG erhalten, können den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen", sagt Silvia Georgi, Fachberaterin der Verbraucherzentrale Thüringen. "Die Befreiung ist immer personengebunden und gilt weder für die einzelne Wohnung noch für andere Bewohner", sagt Georgi. Pro Wohnung gilt immer ein Beitrag, und den muss das WG-Mitglied bezahlen, das nicht befreit ist bzw. keinen Anspruch auf eine Befreiung hat.

Das entsprechende Formular für die Befreiung gibt es auf der Internetseite des Beitragsservices oder in den BAföG-Stellen. Die Drittbescheinigung oder eine beglaubigte Kopie des aktuellen BAföG-Bescheids muss zudem mitgeschickt werden. "Wir raten immer dazu, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um auf Nummer sicher zu gehen", so die Verbraucherschützerin.

Um unnötigen Schriftverkehr oder Zahlungsaufforderungen nach Umzügen zu vermeiden, sollte man dies beim Beitragsservice melden. Wenn man in eine Wohnung zieht, für die die Gebühr bereits bezahlt wird, dann benötigt der Beitragsservice lediglich die Kundennummer des Zahlenden.

Bei Studentenwohnheimen ist es dann schon komplizierter: Wenn die Räume wie bei einer privaten Wohnung angeordnet sind, ist nur ein Beitrag pro Wohnung zu bezahlen. Sind die Zimmer jedoch separat von einem allgemein zugänglichen Flur zu erreichen, dann gelten sie jeweils als einzelne Wohnung, für die jeweils ein Beitrag zu bezahlen ist.

Weitere Information rund um den Rundfunkbeitrag und zu anderen Themen gibt die Verbraucherzentrale Thüringen. Telefonische Beratung nach Terminabsprache unter 0361 55514-0, Mittwoch von 10 bis 12 Uhr in Leinefelde. E-Mail-Beratung (www.vzth.de) ist ebenfalls möglich.

Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen