Skip to main content

Erfolgreicher Einsatz

Aus dem Polizeibericht Jena: Drogen bei Kontrolle gefunden

Foto: Arno Bachert/pixelio.de
Teilen auf

Bei Kontrollen am Wochenende registrierte die Jenaer Polizei gleich mehrere Drogendelikte.

Jena. Wie die Polizei berichtet, wurden am Wochenende bei Personenkontrollen im Stadtgebiet von Jena mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Marihuana und Crystal wurden sichergestellt.

Cannabis im Tabak

Am Freitagabend um 21:55 Uhr wurde eine Person, welche scheinbar unter Einfluss von berauschenden Mitteln stand, in der Otto-Schott-Straße in Jena festgestellt und einer Identitätsprüfung unterzogen. Während der Identitätsfeststellung wurde ein süßlicher Geruch an der Kleidung und von der Person wahrgenommen. Die anschließend durchgeführte Durchsuchung der Person und mitgeführten Sachen ergab, dass die Person 0,6 g Cannabis-Tabak-Gemisch mitführte.

Die Person muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Crystal in der Tasche

Am Samstag in den frühen Morgenstunden wurde eine 25-jährige Person auf dem Markt in Jena festgestellt, welche augenscheinlich unter Einfluss von berauschenden Mitteln stand. Die anschließend durchgeführte Identitätsprüfung und Durchsuchung der Person und mitgeführten Sachen ergab, dass diese in einem Nageletui etwa 0,1 g kristalline Substanz mitführte, bei der es sich (auch nach Angaben der Person) um Crystal handelte.

Die Person muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Marihuana sichergestellt

Am Samstagabend wurden zwei Personen fußläufig in der Rathenaustraße in Jena festgestellt und dabei beobachtet, wie sich diese auf dem Fußweg stehend etwas unauffällig zusteckten. Aufgrund des auffälligen Verhaltens wurden die beiden Personen angesprochen und einer Identitätsprüfung unterzogen. Die anschließend durchgeführte Durchsuchung der Person und mitgeführten Sachen ergab, dass eine der Personen etwa 0,65 g Marihuana mitführte, welches sichergestellt wurde.

Die 18-jährige Person muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Quelle: LPI Jena