Ab morgen Einfuhrabgabe
Paketversand: Zoll und Steuern für Nicht-EU-Waren

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Mit Beginn des Juli entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Nicht-EU-Waren nach Deutschland. Käufer müssen mitunter bei der Zustellung an der Haustür bezahlen.
Jena/Bonn. Mit Beginn des Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland. Das bedeutet, dass Kunden ab dem morgigen Donnerstag für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, grundsätzlich eine Einfuhrabgabe bezahlen müssen.
Auf diese wichtige Änderung im internationalen Warenversand weist die Deutsche Post DHL Group ihre Kunden hin, um böse Überraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden.
Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte.
Ausnahmen für Alkohol, Tabak und Parfüm
Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei. Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm.
Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt, der Warenwert also maximal 5,23 Euro beträgt.
Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz wie zum Beispiel Amazon bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Die anfallenden Abgaben werden in einem solchen Fall direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.
Mindestens sechs Euro für Steuer und Servicepauschale
In den Fällen, in denen der Versender die Einfuhrabgaben nicht bereits über entsprechende Verfahren im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL die fälligen Einfuhrabgaben bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren.
Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch die bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro (inkl. MwSt.) an.
Solche Servicepauschalen für die Verzollung wie die Auslagepauschale der Deutschen Post sind auch in anderen Ländern üblich, derzeit in einigen Ländern wie z.B. Österreich und Niederlande mit 10 Euro oder darüber.
Quelle: Deutsche Post DHLGroup