Skip to main content

Verbraucherzentrale Thüringen

Was der Poststreik für die Kunden bedeutet

Nach der Bahn und den Erzieherinnen streiken nun auch die Postboten.
Nach der Bahn und den Erzieherinnen streiken nun auch die Postboten.
Foto: Martin Jäger / pixelio.de
Teilen auf

Verbraucherzentrale Thüringen: Risiken und Ärger haben meistens die Versender. Schreiben mit Fristen rechtzeitig in den Kasten werfen.

Erfurt. Der begonnene, unbefristete Streik bei der Post soll laut Ver.di "möglichst schnell eine wirtschaftliche Beeinträchtigung bei der Post hervorrufen." Die Verbraucherzentrale Thüringen hat hingegen die Auswirkungen auf Verbraucher im Blick, die sehr unterschiedlich sein können.

Versender trägt das Risiko

Grundsätzlich trägt derjenige, der Briefe oder Pakete verschickt auch das Risiko für das (rechtzeitige) Ankommen der Sendung beim Empfänger. Kommt z.B. eine Kündigungsschreiben des Verbrauchers bei der Versicherung oder beim Telefonanbieter nach Ende der Kündigungsfrist an, haben Verbraucher Pech. Der Vertrag verlängert sich entsprechend und man bekommt auch keinen Schadenersatz von der Post, da sie Streik in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Haftungsgrund ausgeschlossen hat.

Bei Fristsachen "Dreifachstrategie" anwenden

Verbraucher, deren Schreiben, in den nächsten Tagen unbedingt beim Empfänger sein müssen, sollten deshalb entweder auf andere Anbieter ausweichen oder, wenn keine Originalunterschrift nötig ist, eine sogenannte "Dreifachstrategie" anwenden, also das Schreiben zur Sicherheit dreifach (parallel per Brief, per Fax mit Sendebestätigung und per E-Mail) verschicken. "E-Mail allein reicht nicht", so Ralf Reichertz, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen, "aber wenn ein Unternehmen weder Brief noch Fax noch Mail bekommen haben will, wirkt das schon sehr unglaubwürdig."

Alternative Briefversender in Thüringen sind z.B. Mailcats und Citykurier oder auf eine ganze Reihe von alternativen Paketdiensten, von DPD, Hermes, FedEx und UPS die bekanntesten sind, zurückgreifen. Achtung: Nicht alle Postdienste sind flächendeckend und mit allen Produkten tätig. hier muss man sich vorher erkundigen.

14-tägige Widerrufsfrist bleibt erhalten

Viele Verbraucher machen sich darüber hinaus als Empfänger Sorgen. Diese kann Reichertz aber weitgehend beruhigen. "Kommt ein wichtiges Schreiben (z.B. Rechnung oder Mahnung) verspätet beim Verbraucher an, trifft ihn keine Schuld. Der Absender wiederum hat das Problem und die Reaktionsfrist für den Verbraucher verkürzt sich nicht hierdurch. Auch die 14-tägige Widerrufsfrist bleibt erhalten und sie beginnt erst zu laufen, wenn die Ware wirklich angekommen ist. Wer einen Widerruf erklären muss, braucht sich auch keine Sorgen zu machen. Es reicht, wenn der Widerruf innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Ware abgeschickt wird."

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen
Foto: Martin Jäger/pixelio.de