Anpassung an EU-Recht
MdB Weiler: Drohendem Hartz-IV-Tourismus vorgreifen
Teilen auf
Der Ostthüringer Bundestagsabgeordnete Albert H. Weiler (CDU) unterstützt den Vorstoß von Hamburgs Erstem Bürgermeister und SPD-Vizechef Olaf Scholz, Sozialleistungen für EU-Ausländer einzuschränken.
Jena. In einer aktuellen Presseerklärung hat Weiler, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales, gefordert, die deutsche Sozialgesetzgebung an geltendes EU-Recht anzupassen. Der CDU-Politiker bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Der EuGH hatte bereits im November 2014 entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus der EU Hartz-IV-Leistungen verweigern dürfe, wenn diese ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu beziehen und noch nie hierzulande gearbeitet haben. Weiler:
„Bereits die Europäische Kommission hat festgestellt, dass der Grundsatz der Freizügigkeit für EU-Bürger nicht bedeutet, dass diesen zugleich selbstredend ein Recht auf freien Zugang zu Sozialsystemen der Mitgliedstaaten vorherrschen würde. Es gehe nicht um eine Diskriminierung von EU-Bürgern, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, sondern im Kern darum, unser deutsches Sozialsystem vor Missbräuchen zu schützen und einem drohenden Hartz-IV-Tourismus vorzugreifen.“
Eine Präzisierung des deutschen Sozialgesetzbuches sei an dieser Stelle dringend notwendig, eine Aufgabe, der sich die CDU/CSU-geführte Koalition mit der SPD zügig widmen sollte.
Text: Andreas Wentzel