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Verbraucherzentrale informiert

Bargeld adé: Mit dem Handy den Einkauf bezahlen

Ohne Unterschrift und Geheimnummer: Kontaktlos bezahlen
Ohne Unterschrift und Geheimnummer: Kontaktlos bezahlen
Foto: bykst/pixabay.com, CC-0
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Einkaufen mit der Bank- oder Kreditkarte ist gang und gäbe. Neue Möglichkeiten beschleunigen jedoch das Bezahlen an der Kasse, das auch mit dem Smartphone möglich ist.

Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen gibt Antworten auf Fragen zu diesem Thema.

Wie funktioniert das Bezahlen mit dem Smartphone?

Für den Einkauf mit dem Mobiltelefon benötigt man eine App, die von immer mehr Sparkassen, Online-Anbietern und Banken angeboten wird. Dabei wird das Girokonto beim Eingeben der Kontonummer mit dem Smartphone „verknüpft“.

Damit das berührungslose Bezahlen klappt, ist in neuen Smartphonemodellen ein Chip eingebaut, der Funksignale über eine Entfernung von wenigen Zentimetern sendet (Near-Field-Communication [NFC]). Legt man nun das Telefon bei eingeschalteter App auf das Kartenlesegerät, wird der Betrag auto-matisch vom Konto abgebucht.

Ist es mit der Kreditkarte bzw. Girokarte ähnlich?

Im Prinzip ja. Damit das funktioniert, muss sich nicht nur auf dem Kartenlesegerät, sondern auch auf der Karte eine Art „Wellensymbol“ befinden, vergleichbar mit dem WLAN-Symbol. Das bedeutet, dass die Karte mit dem NFC-Chip ausgerüstet ist und die Karte nur noch in die Nähe des Lesegeräts gehalten werden muss, um zu bezahlen. Bis zu einem Einkauf von 25 Euro ist weder PIN-Eingabe noch Unterschrift nötig.

Kann jemand unbegrenzt mit einer Girokarte (ehem. EC-Karte) einkaufen, wenn PIN und Unterschrift überflüssig sind?

Ganz so ist es nicht. Bei den Girokarten ist eine Grenze von 25 Euro gesetzt. Alles darüber erfordert eine PIN-Eingabe. Aber auch bei kleineren Beträgen gibt es, je nach Bank oder Sparkasse, in unregelmäßigen Abständen eine Kontrollabfrage. Bei Verlust sollten Verbraucher die Karten natürlich sofort unter 116 116 sperren lassen.



Kostet das kontaktlose Bezahlen extra?

Mit der Bank- oder Kreditkarte fallen keine zusätzlichen Kosten an. Das Bezahlen per NFC ist im Prinzip mit dem Durchziehen der Karte am Lesegerät vergleichbar. Bei Smartphone-Apps sollten Verbraucher vorher die Geschäftsbedingungen lesen, da für bestimmte Vorgänge (z.B. Überweisungen) zusätzliche Kosten anfallen können.

Worauf sollten Verbraucher achten?

Beim Bezahlen mit dem Smartphone sollte auf jeden Fall ein Virenschutz installiert und ein Sperrbildschirm eingerichtet sein. Da bei dieser Bezahlart zusätzliche Sicherheitsmechanismen, wie z.B. PIN oder TAN, entfallen, ist ein genauer Blick auf die Überweisung oder den Bezahlvorgang ratsam.

Girokarten lassen sich beispielsweise mit einer speziellen Kartenhülle, die die Geldinstitute anbieten, schützen. Regelmäßiges Durchsehen der Kontoauszüge sollte dabei ebenfalls nicht ausbleiben, um seltsame Abbuchungen gleich zu erkennen und seiner Bank zu melden.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen