Urteil ist gefallen
Linienbusse dürfen E-Scooter befördern
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Nach zwei Jahren Verhandlungszeitraum nun beschlossen: E-Scooter, die Bedingungen bezüglich Maßen, Gewicht und Ausstattung erfüllen, dürfen künftig in Linienbussen mitgenommen werden.
Jena. Das Urteil ist gefallen: vierrädrige E-Scooter, die maximal 1,20 m lang und mit Fahrer nicht mehr als 300 kg schwer sind, dürfen ab sofort in Linienbussen mitgeführt werden, sofern sie zusätzlich über eine Feststellbremse verfügen, rückwärts in den Bus einfahren können und bestimmte Beschleunigungskräfte aushalten.
Zudem müssen die Besitzer der E-Scooter einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder den Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben. Nach diesem Urteil könne der Nahverkehr nun direkt Busse beschaffen, die für den E-Scooter- Transport gerüstet seien, bzw. vorhandene Modelle umrüsten.
Die Mitnahmebedingungen in Straßenbahnen bleiben vorerst unverändert. Zum Erhalt der Mitnahmeerlaubnis seien weiterhin individuelle E-Scooter-Trainings des Jenaer Nahverkehrs möglich.
Für den Transport in der Tram benötigen die E-Scooter-Besitzer ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, weiterhin müssen sie während der Fahrt absteigen und einen Sitzplatz in der Tram einnehmen. Wann die Fahrzeuge umgerüstet sein werden und die Mitnahme der E-Scooter tatsächlich erfolgen kann, stünde noch nicht fest, berichtete die OTZ.
Quelle: Jenaer Nahverkehr, OTZ