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Zugunsten Autofahrer

Gericht entschied: Blitzgerät in Jena ungenau

Kaum ein Autofahrer ist noch keinem Blitzer begegnet, viele haben schon ein teures Foto von sich und ihrem Fahrzeug erhalten. In manchen Fällen lohnt es sich aber, gegen die Urteile Einspruch einzulegen.
Kaum ein Autofahrer ist noch keinem Blitzer begegnet, viele haben schon ein teures Foto von sich und ihrem Fahrzeug erhalten. In manchen Fällen lohnt es sich aber, gegen die Urteile Einspruch einzulegen.
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Das Laser-Messgerät "PoliscanSpeed" lässt laut dem Amtsgericht Jena falsche Messpunkte in die Berechnung einlaufen und wurde deshalb als unzuverlässig erklärt.

Jena. Wie die OTZ berichtet, sei erstmalig von einem Thüringer Gericht das Laser-Messgerät "PoliscanSpeed" für unzuverlässig erklärt worden, da es wohl falsche Messpunkte in die Berechnungen einfließen lasse.

Dadurch habe ein Autofahrer zu Beginn des Jahres einen juristischen Sieg erlangt: das Gericht habe zur Unzuverlässigkeit des Gerichts eine zusätzliche Messtoleranz von 20 Prozent festgesetzt, nach deren Abzug die Geschwindigkeitsüberschreitung des Fahrers wesentlich geringer gewesen sei, als vom Gerät gemessen. Das Bußgeldverfahren gegen ihn sei damit eingestellt worden.

Eine Reihe ähnlicher Verfahren werden laut MDR Thüringen in nächster Zeit folgen. Vorher sei das Gerät schon von Gerichten in Baden-Württemberg und Sachsen als unzuverlässig erklärt worden.

In Erfurt seien zehn der PoliscanSpeed-Geräte im Einsatz, die Stadt Jena nutze gemäß dem Wiesbadener Hersteller Vitronic ebenfalls eines dieser Geräte.

Unzuverlässig und ungeeicht

Dem Gerät zum Verhängnis geworden sei die sogenannte "Messpunkte-Problematik", bei welcher die Zulassung und Eichung des Apparates in Frage gestellt werden. In den Amtsgerichten werde nur über die einzelnen Fälle entschieden, woraus sehr unterschiedliche Urteile resultieren würden.



Das Oberlandesgericht Zweibrücken beispielsweise, eine höhere Instanz, habe sich nach dem Amtsgericht Jena ebenfalls mit dem Gerät beschäftigt und es als geeignet zum "standardisierten Messverfahren" befunden. Die zusätzlichen Messpunkte sehe das Gericht eher noch als stärkend für die Messung an.

Einspruch einlegen oder nicht?

Ob man als Geblitzter gegen jene nun Einspruch einlegen sollte oder nicht, sei laut ADAC-Jurist Jost Kärger nicht verallgemeinerbar. Die Thematik sei nicht schwarz-weiß, sondern äußerst komplex. Die simplen Blitzer, bei deren Anfechtungen es meist nur um die korrekte Aufstellung am Straßenrand gegangen sei, würden zunehmend von Messcomputern wie dem PoliscanSpeed von Vitronic oder dem TraffiStar von Jenoptik verdrängt, weswegen vor Gericht nun auch ganz neue Aspekte angegangen würden. Dies geschehe nach Kärger in Wellen, bis es jeweils höchstrichterlich entschieden sei.

Grundsätzliche Entscheidungen gebe es bislang wenige. So könnten Autofahrer weiterhin ihre Bußgeldbescheide mit ihren Anwälten anfechten. Um den Poliscan Speed werde bereits seit etwa 11 Jahren gestritten und auch der TraffiStar von Jenoptik sei schon mehrfach richterlich begutachtet worden. Mittlerweile hätten diesen jedoch mehrere Oberlandesgerichte als "standardisiertes Messverfahren" bestätigt.

Text: Jessica Halt