Schul-Fahrplan vorgestellt
Unterricht in Thüringen: So geht es weiter
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Das Thüringer Bildungsministerium hat am Dienstag einen Stufenplan zur Wiedereröffnung der Schulen im Freistaat vorgestellt.
Erfurt. Unter besonderen Vorkehrungen soll der wegen der Corona-Krise unterbrochene Schulunterricht wieder anlaufen.
Diese Termine wurden jetzt genannt:
ab 27. April 2020
Beginn Präsenzunterricht für
- Abiturientinnen und Abiturienten (Gymnasium, TGS, Gesamtschule, Kolleg)
- BBS: Abschlussklassen der höheren Berufsfachschule in der Fachrichtung Altenpflege
- die zentralen Abschlussprüfungen der Steuerfachangestellten.
ab 4. Mai 2020
Beginn Präsenzunterricht für Abschlussklassen mit dem Ziel
- Hauptschulabschluss und Qualifizierender Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
- Besondere Leistungsfeststellung (BLF).
- BBS: Fachhochschulreife: Fachoberschule (Klassenstufe 12), Höhere Berufsfachschule – zweijährige Bildungsgänge (KlSt 12), besondere Klassen Berufsschule (letztes Jahr Fachstufe), Fachschulen (Abschlussjahr)
- BBS: Realschulabschluss/Hauptschulabschluss: Berufsfachschulen – zwei- und dreijährige Bildungsgänge (Abschlussjahr), Berufsvorbereitungsjahr (Abschlussjahr)
- BBS: Berufsabschlussprüfungen: Berufsschule (letztes Jahr Fachstufe), Berufsausbildungen nach Landes- und Bundesrecht (Abschlussjahr)
ab 7. Mai 2020
Beginn Präsenzunterricht
- für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen mit besonderem Unterstützungsbedarf
ab 11. Mai 2020
Beginn Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der
- der 4. Klassen (Grundschule, TGS)
Über die weiteren Schritte zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts wird nach dem 30. April 2020 entschieden.
ab 2. Juni 2020
Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
Spätestens ab dem 2. Juni 2020 erhalten alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen wieder Präsenzunterricht in einer an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepassten Form.
Kein Hortbetrieb
Ein regulärer Hortbetrieb findet bis auf Weiteres nicht statt.
Strenge Hygienemaßnahmen
Folgende Regeln gelten:
- Mindestabstand von 1,5 Meter auch in Klassenzimmern
- Regelmäßig Händewaschen
- Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) muß in den Pausen, bei Raumwechsel und beim Schülertransport getragen werden
- Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht erforderlich
- Schülerinnen und Schüler werden in kleinere Lerngruppen zusammengefasst
- Zwischen den Tischen ist ausreichend Abstand zu schaffen
- Partner- und Gruppenarbeit sind nicht möglich
- Täglich mehrmaliges Lüften der Räume ist Pflicht (oder Lüftungsanlage). Kipplüftung ist nicht ausreichend.
- Sportunterricht soll nur eingeschränkt und im Freien stattfinden
Sanitärbereichen
In Sanitärbereichen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmal-Handtücher bereitgestellt werden. Über Aushänge und ggfs. Eingangskontrollen ist auch hier der Mindestabstand zu gewährleisten.
Hier der komplette Fahrplan:
Komplette Präsentation zur Regierungsmedienkonferenz (Stand: 21.04.2020)
Quelle: Thüringer Bildungsministerium