Gilt ab Freitag
Neue Corona-Verfügung im Saale-Holzland-Kreis
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Beschränkte Teilnehmerzahlen bei Feiern und verschärfte Maskenpflicht: Der Saale-Holzland-Kreis hat am Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am Freitag in Kraft tritt.
Eisenberg. Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen mit dem Corona-Virus wird im Saale-Holzland-Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie legt strengere Schutzmaßnahmen und Beschränkungen des öffentlichen Lebens fest.
So sind ab sofort bei privaten Feiern und nicht öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch 15 und im Freien nur noch 25 Teilnehmer erlaubt. Öffentliche Veranstaltungen werden auf 50 Personen in geschlossenen Räumen bzw. 250 unter freiem Himmel beschränkt.
Auch die Maskenpflicht wird verstärkt. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr nur in Geschäften, Bussen und Bahnen zu tragen, sondern in allen öffentlichen Gebäuden, auf den Fluren von Gaststätten und Hotels sowie überall da, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Ansonsten gelten die Vorschriften der Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus. Volksfest-ähnliche Veranstaltungen etwa werden weiterhin nach dem § 7 Absatz 1 der geltenden Verordnung behandelt und bedürfen grundsätzlich der Erlaubnis.
Die Allgemeinverfügung wird am 22. Oktober in der Tagespresse veröffentlicht. Sie tritt am 23. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. November 2020.
Den gesamten Text der Allgemeinverfügung inkl. Begründung gibt es hier: www.saaleholzlandkreis.de/fileadmin/user_upload/PDF/2020_PDF/2020_Corona/2020_Corona_II/2020-10-21_Allgemeinverfuegung_SHK.pdf
Quelle: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis