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Für Jedermann

Stadt Jena fördert kleine Photovoltaik-Anlagen

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
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Förderprogramm aufgelegt: Stadt Jena bezuschusst ab dem 02.11.2022 steckerfertige Photovoltaik-Anlagen.

Jena. Mit einem neu aufgelegten Förderprogramm bezuschusst die Stadt Jena ab dem 02.11.2022 sogenannte steckerfertige Photovoltaik-Anlagen.

Dabei handelt es sich um kleine und einfache Anlagen (max. 600 Watt), die in die Steckdose eingesteckt und dadurch einfach durch den Verbraucher an das heimische Stromnetz angeschlossen werden können.


Indem die Anlage einen Teil des Verbrauchs abdeckt, können die Stromkosten des Haushalts gesenkt werden. Insgesamt stehen für das Programm 100.000 Euro zur Verfügung.

„Die steigenden Strompreise beunruhigen viele Bürgerinnen und Bürger Jenas. Daher wird selbsterzeugter Sonnenstrom für viele Menschen immer attraktiver. Während diese Option für Eigenheimbesitzer relativ einfach umsetzbar ist, haben Mieter weitaus weniger Handlungsspielraum.


Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, schaffen hier Abhilfe und bieten auch Mietern die Möglichkeit klimafreundlichen und günstigen Strom zu erzeugen“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche.

Mit der „Richtlinie der Stadt Jena zur Förderung der Solarstromerzeugung“ werden zwei große Ziele verfolgt.

Einerseits die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Hinblick auf die steigenden Strompreise. Andererseits soll das Förderprogramm einen aktiven Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen der Stadt Jena und somit auch zum ambitionierten Ziel der Klimaneutralität leisten.

„Die Förderrichtlinie wurde schon bei der Erstellung der kommunalen Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise mitgedacht. Im Gegensatz zu den großen PV-Anlagen sind kleine Module, sogenannte Balkonkraftwerke, auch kurzfristig erhältlich.


Mit dieser Fördermaßnahme können wir die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Zeit zusätzlich unterstützen, so Bürgermeister Christian Gerlitz.

Die Förderquote ist gestaffelt, je nach Bedürftigkeit der antragstellenden Person. Der Standardfördersatz liegt bei 25 % der Anschaffungskosten der steckerfertigen Photovoltaik-Anlage, wobei der Förderhöchstsatz 200 Euro beträgt.

Ein deutlich höherer Fördersatz steht all denjenigen Bürgerinnen und Bürgern zu, die finanziell weniger Spielraum haben.

So erhalten Jenabonus-Berechtigte einen Fördersatz von 75 % der Anschaffungskosten, wobei der Förderhöchstsatz hier 600 Euro beträgt. Jenabonus-Berechtigte sind u.a. Personen, die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung, Leistungen nach SGB II erhalten.


„Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung des Förderprogramms durch die Beschlussvorlage ‚Der Energiekrise kurzfristig begegnen‘ der Fraktionen von Linken, Grünen und SPD. Durch diesen Beschluss konnte das Fördervolumen schon zum Start auf 100.000 Euro erhöht werden und eine besondere sozialpolitische Staffelung in die Förderung aufgenommen werden“, bedankt sich Bürgermeisterei Christian Gerlitz für die breite politische Unterstützung fast aller Fraktionen des Jenaer Stadtrats.

Mit dieser Staffelung verfolgt die Stadt Jena das Ziel, besonders vielen Menschen die Nutzung eines Balkonkraftwerks zu ermöglichen und so deren Stromkosten zu senken. Bürgermeister Christian Gerlitz bekräftigt den sozialen Aspekt:


„Wir erleben eine Zeit, in der die Klimakrise auch immer mehr zur sozialen Krise wird. Die Energiekrise hat diese Situation in den letzten Monaten noch einmal verschärft. Mit diesem Förderprogramm wollen wir unseren Handlungsspielraum als Stadtverwaltung ausschöpfen und die Bürgerinnen und Bürger in diesen schwierigen Zeiten unterstützen.“

Die Anträge können über ein reines Online-Formular oder über ein PDF-Formular gestellt werden. Neben Angaben zum Antragsteller, zum Eigentumsverhältnis, zum Gebäude und der Bankverbindung muss ein Foto eingereicht werden, aus dem hervorgeht, wo die Anlage installiert werden soll. Darüber hinaus muss die Zustimmung des Vermieters im Vorfeld eingeholt werden.

Eine Sonderstellung haben Hochhäuser, mit einer Höhe über 22 m. Das betrifft in Jena insbesondere die Elf-Geschosser in Neulobeda. Wenn Photovoltaik-Anlagen installiert werden sollen, schreibt die Thüringer Bauordnung aus Sicherheitsgründen bei Hochhäusern ein Baugenehmigungsverfahren vor.


Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Stockwerk des Hochhauses sich die Anlage befinden würde. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens müssten vornehmlich die Belange des Brandschutzes überprüft werden.

Die Aussichten auf einen positiven Bescheid sind bei den derzeit verfügbaren Anlagen gering. Die Stadt Jena weist interessierte Bürgerinnen und Bürger deshalb ausdrücklich auf diese Regelung des Freistaates Thüringen hin.

Mehr Informationen und das Antragsformular stehen auf der Internetseite der Stadt Jena: jena.de/solarstrom

Quelle: Stadt Jena