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Wohnen in Jena bleibt teuer

Mietspiegel 2015 vorgestellt

Jena braucht dringend  zur Entspannung des Wohnungsmarktes vor allem Neubauten – wie hier die Wohnanlage „Immergrün“ von jenawohnen in Jena-Nord.
Jena braucht dringend zur Entspannung des Wohnungsmarktes vor allem Neubauten – wie hier die Wohnanlage „Immergrün“ von jenawohnen in Jena-Nord.
Foto: Andres Wentzel
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Der neue Mietspiegel 2015 bestätigt die angespannte Wohnungsmarktsituation in Jena.

Jena. Die Mieten für Altbauwohnungen bis Baujahr 1949 und Neubauten ab 2003 sowie für kleine (unter 50 qm) und große Wohnungen (über 80 qm) sind in Jena deutlich angestiegen. Dies geht aus dem am 12. August vorgelegten Mietspiegel 2015 hervor.

Die Mieten für Häuser aus den Jahren 1950 bis 1963 stiegen leicht an, die des industriellen Wohnungsbaus bis 1990 stagnierten oder erhöhten sich leicht. Ebenfalls eine leichte Mieterhöhung verzeichneten die zwischen 1990 und 2001 errichteten Häuser.

„Wie gesetzlich durch Paragraph 558a BGB vorgeschrieben, hat die Stadt Jena den qualifizierten Mietspiegel nach zwei Jahren neu erarbeitet“, erklärte Finanzdezernent Frank Jauch im Namen der Stadtverwaltung. Der Mietspiegel soll Mietern und Vermietern in Form der „ortsüblichen Miete“ eine Möglichkeit zum Preisvergleich auf dem privaten Wohnungsmarkt (ohne sozialen Wohnungsbau) bieten. Vor allem Wohnungsgröße, Baujahr und Wohnlage fließen in den Mietspiegel ein.

Im Auftrag der Stadt erstellte die Hamburger Firma F + B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GMBH das Zahlenwerk. Ausgewertet wurden 3.262 in den letzten vier Jahren abgeschlossene Mietverträge. F + B-Geschäftsführer Dr. Michael Clar führt die Preisentwicklung auf die bekannte Jenaer Wohnungsmarktsituation zurück: begrenzte Bauflächen, Singlehaushalte, Hartz-Gesetzgebung, Hochschul- und Wirtschaftsstandort. „In Ostdeutschland gehört Jena zu den Kommunen mit den höchsten Mieten, die auch über denen in einigen westdeutschen Großstädte liegen“, sagte Dr. Clar.

Der Wohnungsmarktexperte verwies darauf, dass bei Mietpreiserhöhungen und einem vorliegenden qualifizierten Mietspiegel dieser als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter von den Gerichten anerkannt würden. Allerdings, so Dr. Clar, bestünde andererseits kein Recht des Mieters auf eine Herabsetzung, wenn dessen Miete über der ortsüblichen liege. Und: Solange die Thüringer Landesregierung keine Rechtsverordnung erlasse, gelte der Mietspiegel bei Neuvermietungen nicht.

Der Mietspiegel muss nun von Jenaer Mieter- und Vermietervertretern akzeptiert werden. Kommt diese laut Jauch von der Stadtführung erhoffte Einigung nicht zustande, muss anderenfalls der Stadtrat das Zahlenwerk bestätigen. Die Stadt will den neuen Mietspiegel als Broschüre auf ihrer Homepage veröffentlichen.

Text: Andreas Wentzel