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Ratgeber

KFZ-Versicherung wechseln und Geld sparen

Von Zeit zu Zeit sollte man sich auch bei der Autoversicherung überlegen, ob ein Wechsel sinnvoll sein kann.
Von Zeit zu Zeit sollte man sich auch bei der Autoversicherung überlegen, ob ein Wechsel sinnvoll sein kann.
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Wie bei jeder anderen Versicherung, sollte man sich auch bei der Autoversicherung von Zeit zu Zeit überlegen, ob ein Wechsel sinnvoll sein kann. In der Regel stehen Neukunden ganz andere Rabatte und Tarife zur Verfügung als Bestandskunden und es lässt sich bei einem Wechsel bares Geld sparen.

Jena. Wer seine Versicherung wechseln möchte, muss allerdings bestimmte Fristen einhalten und sich vor seiner Entscheidung eingehend informieren. Im Internet kann sich einen ersten Überblick verschaffen. Seiten, wie kfz-versicherungen-vergleichen.net bieten z. B. Testberichte zu verschiedenen Versicherungen und eine gute Übersicht über deren Leistungen. Autoforen bieten oftmals hilfreiche Erfahrungsberichte anderer Autohalter mit ihren Versicherungen.

Hier sollte man aber beachten, dass eher diejenigen online berichten, die negative Erfahrungen gemacht haben. Das Bild, welches durch Foren entsteht, kann somit eine verzerrte Wirklichkeit wiedergeben. Wer nach seiner Online-Recherche drei Versicherungen in der näheren Auswahl hat, kann sich von diesen ein konkretes Angebot unterbreiten lassen und nach eingehender Beratung entscheiden.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Man kann seine Kfz-Versicherung nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt wechseln. Der allgemeine Kündigungszeitpunkt für Autoversicherungen liegt am 31. Dezember eines jeden Jahres. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, somit muss die Kündigung der Kfz-Versicherung spätestens am 30. November bei der Versicherung vorliegen.

Hat man 2015 die Frist verpasst und möchte trotzdem seine Versicherung wechseln, kann man prüfen, ob eventuell ein Sonderkündigungsrecht gilt. Ändern sich die Vertragsbedingungen oder wird der Tarif zum Jahreswechsel erhöht und erfährt der Versicherungsnehmer dies erst nach dem 30. November, hat er bis vier Wochen nach der Verkündung die Möglichkeit, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Erfährt er von den Änderungen sogar erst im neuen Jahr, kann er rückwirkend zum 31. Dezember des Vorjahres kündigen.

Im Schadensfall

Auch wer mit seiner Versicherung einen Schadensfall zu verhandeln hatte, kann außerordentlich kündigen. Die Versicherung kann aber umgekehrt im Schadensfall das Versicherungsverhältnis ebenfalls kündigen. Dies gilt sowohl wenn die Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommt als auch wenn sie dies nicht tut. Bis vier Wochen nach Abwicklung des Schadens kann der Versicherungsnehmer kündigen und nach einer anderen Versicherung Ausschau halten.

Würde er wegen des Schadens in eine neue Schadenfreiheitsklasse kommen, bleibt dies bei der neuen Versicherung aber auch so. Allerdings kann er durch einen Wechsel möglicherweise von einem Neukundenrabatt profitieren und doch noch Geld sparen. Wer sein altes Auto abmeldet und ein neues kauft, kann das ganze Restjahr über eine neue Versicherung abschließen. Bei Abmeldung des alten Wagens erlischt nämlich Vertrag mit der alten Versicherung automatisch.

Text: Susann Schmidt
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de