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In allen Punkten

Beschwerde des Aktionsbündnisses gegen Rechts abgelehnt

Der Eilantrag des  Jenaer Aktionsbündnisses gegen Rechts wurde am Dienstag vom Verwaltungsgericht in Gera abgelehnt.
Der Eilantrag des Jenaer Aktionsbündnisses gegen Rechts wurde am Dienstag vom Verwaltungsgericht in Gera abgelehnt.
Foto: Andreas Wentzel/Archiv
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Beschwerde vom Jenaer Aktionsbündnis gegen Rechts vom Verwaltungsgericht in allen Punkten abgelehnt.

Jena. Das Verwaltungsgericht Gera hat einen Antrag des Jenaer Aktionsbündnisses gegen Rechts abgelehnt. Das Bündnis hatte Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung der Stadt eingelegt, nach der öffentliche Versammlungen im Bereich der Thügida-Aufzugsstrecke untersagt sind.

Das Verwaltungsgericht hat ebenso die anderen Beschwerdepunkte des Aktionsbündnisses wie etwa die Begrenzung der Höhe der Fahnenstangen, die Begrenzung der Lautstärke sowie das Verbot von mit Wasser gefüllten Ballons zurückgewiesen.

Der Eilantrag des Aktionsbündnisses wurde in allen Punkten abgelehnt. Es bleibt abzuwarten, ob das Bündnis gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegt.

Quelle: Stadt Jena