11 Jahre und 9 Monate
Todesfall Leila in Jena: Hohe Haftstrafe für Peiniger
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Der Prozess um den gewaltsamen Tod der neunjährigen Leila hat ein Ende. Das Landgericht Gera sprach am Donnerstagvormittag den 25-jährigen Hauptangeklagten für schuldig. Strafen auch für Tante und Oma.
Gera. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern ist der 25-jährige Hauptangeklagte im Leila-Prozess vor dem Landgericht Gera zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Richter lagen mit ihrem Urteil über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neuneinhalb Jahre Haft gefordert hatte.
Das Gericht befand den Mann für schuldig, in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2014 die zum Tatzeitpunkt neunjährige Leila mit einem Tritt in den Bauch schwere Verletzungen zugefügt zu haben, an dem das Kind gestorben ist. Des weiteren sei für die Richter erwiesen, dass es während des Ferienaufenthaltes des Kindes in Jena auch mehrfach zum Geschlechtsverkehr zwischen dem Hauptangeklagten und dem Mädchen gekommen sei.
Die Tante von Leila verurteilte die vierte Strafkammer wegen Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Die Oma soll wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine Geldstrafe von 3.750 Euro (150 Tagessätze zu 25 Euro) zahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Text: Susann Schmidt
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