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Arbeitsagentur Jena informiert

Kurzarbeitergeld: Sonderregelung bis Juni 2023 verlängert

Erneut wurde die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 30.06.2023 beschlossen.
Erneut wurde die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 30.06.2023 beschlossen.
Foto: Agentur für Arbeit
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Die Arbeitsagentur Jena informiert: Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wurden erneut bis Ende Juni 2023 verlängert. 

Jena. Bis zum 30. Juni 2023 ist es weiterhin ausreichend ist, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben.


Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können ebenso unterstützt werden.

Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob), die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird angerechnet.


Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Quelle: Agentur für Arbeit Jena