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Neuer Bürgerservice

Jena veröffentlicht Auflagen für Events

Die Stadt Jena veröffentlicht seit kurzem im Internet die Auflagenbescheide genehmigter Veranstaltungen.
Die Stadt Jena veröffentlicht seit kurzem im Internet die Auflagenbescheide genehmigter Veranstaltungen.
Foto: Michael Baumgarten
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Musikboxen zu laut und zu lang aufgedreht? Die Stadt Jena informiert öffentlich über Auflagen der Veranstaltungen mit Sondergenehmigung.

Jena. Nicht jedem Veranstalter mag der neue Bürgerservice der Stadt Jena gefallen. Unter www.jena.de/veranstaltungsauflagen kann Jedermann einsehen, welche Events mit welchen Sonderauflagen genehmigt wurden in öffentlichen Räumen.

Die Stadt reagierte damit auf die anhaltende Flut von Beschwerden von Einwohnern über vorgeblich zu laute und zu lang dauernde Veranstaltungen, begründete Sicherheitsdezernent Frank Jauch (SPD) die Entscheidung zur Veröffentlichung. Rechtsgrundlage sei das Informationsfreiheitsgesetz. Der Datenschutz müsse eingehalten werden, so Jauch. Deshalb würden die Veranstalter nicht namentlich benannt.

Frank Arndt, Leiter im Fachdienst Kommunale Ordnung, erhofft sich davon neben weniger Beschwerden durch Bürger auch eine gewisse Disziplinierung der Veranstalter. Von den rund 80 Events, die pro Jahr in Jena mit Sondergenehmigung stattfinden können, würden 20 bis 30 gegen Auflagen verstoßen. Vor allem Lautstärke und die Einhaltung der festgelegten Zeiten müssten immer wieder moniert werden. Die Bußgelder bei Verstößen könnten bis zu 1.000 Euro betragen.

Text: Andreas Wentzel