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Einhaltung des Sprengstoffgesetzes

Keine Extraregeln für Feuerwerk in Jena

Foto: Tim Reckmann/pixelio.de
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Um sich Ärger zum Jahreswechsel zu ersparen, sollte nach dem heutigen Kauf der Silvesterknaller umsichtig damit umgegangen werden.

Jena. Auch in der Saalestadt stürmten heute wieder Hundertschaften in die Geschäfte, um die besten Knallartikel für Silvester zu ergattern. 124 Millionen Euro gaben die Deutschen im letzten Jahr für den bunten Knallspaß zum Jahreswechsel aus. Doch auch wenn die Stadt Jena keine Extraregeln für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an Silvester aufstellt, gilt es, einiges zu beachten.

Anders als in Weimar und vielen anderen Städten gibt es in Jena keine Sperrbereiche. Allerdings appelliert die Stadt an die Bürger zur Einhaltung der Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes. Demnach ist das Böllern in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Altersheime und Fachwerkhäusern verboten. Wer gegen die genannten Verbote verstößt, handelt ordnungswidrig nach dem Sprengstoffrecht. Diese Verstöße können mit einer empfindlichen Geldbuße (bis zu 50.000 Euro) geahndet werden.

Zudem muss das Abbrennen der Pyrotechnik bis zum 31. Dezember warten, weil das nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Nur Kinderfeuerwerk wie Knallbonbons und Ähnliches darf das ganze Jahr über benutzt werden.

Text: Julia Matthes
Foto: Tim Reckmann/pixelio.de