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Erste Corona-Lockerungen

Merkel-Statement: Geschäfte öffnen, Schulen noch nicht

Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, gibt nach einer Videokonferenz des Bundesregierung mit den Ministerpraesidenten, im Zusammenhang mit dem Coronavirus, eine Presseunterrichtung.
Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU, gibt nach einer Videokonferenz des Bundesregierung mit den Ministerpraesidenten, im Zusammenhang mit dem Coronavirus, eine Presseunterrichtung.
Foto: imago images/photothek
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Geschäfte öffnen, Schulen noch nicht: Bundeskanzlerin Angela Merkel gab am Mittwoch erste Corona-Lockerungen bekannt.

Berlin/Jena. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich am Mittwoch auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt.

Folgende konkreten Regelungen wurden beschlossen:

Kontaktbeschränkungen bis 3. Mai verlängert

Kontaktbeschränkungen werden in Deutschland grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert. Das heißt, Menschen dürfen in der Öffentlichkeit weiterhin nur alleine oder zu zweit unterwegs sein.

Schulstart schrittweise ab 4. Mai

Der Schulbetrieb wird am 4. Mai wieder starten. Zuerst sollen die Abschlussklassen und Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, wieder in die Schulen gehen. (Laut Ministerpräsident Bodo Ramelow würde der Abiturjahrgang schon ab 27. April in die Schulen geholt. Quelle: dpa-infocom GmbH)

Der Unterricht soll dann unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, aufgenommen werden.

Grundschulen und Kitas bleiben vorerst zu. Das gelte mit Ausnahme der 4. Klassen, die vor dem Übergang in die weiterführenden Schulen stehen.

Die bisher schon laufende Notbetreuung werde aber fortgesetzt und auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.

Bis zum 2. Juni soll wieder der Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden.

Teilweise Öffnung der Geschäfte

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter Auflagen ab Montag (20. April 2020) wieder öffnen. In Thüringen sollen Läden erst ab 27. April wieder öffnen dürfen, so Ministerpräsident Ramelow.

Maßgabe unter anderem: Es dürfen nur soviele Kunden gleichzeitig im Geschäft sein, dass ein Schnitt von 1 Kunde je 20 qm Verkaufsfläche erreicht wird.


Friseure öffnen

Friseure können voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder öffnen, dort gelten aber strenge Hygiene-Auflagen, wie zum Beispiel Schutzkleidung.

Kosmetik-Studios oder Tattoo-Läden sollen erstmal nicht wieder öffnen dürfen.


Masken in Handel und ÖPNV

Das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel wird „dringend“ empfohlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht gibt es nicht.

Großveranstaltungen erst ab September

Großveranstaltungen werden bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Vom Verbot betroffen sind weiterhin unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen – auch Fußballspiele mit Zuschauern, Geisterspiele aber nicht.

Restaurants bleiben dicht

Restaurants, Bars und Kneipen bleiben wie bisher grundsätzlich geschlossen. Auch für Hotels keine Lockerungen.

Gotteshäuser weiterhin zu

Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben weiterhin (bis 3. Mai) verboten. Gespräche zu möglichen Lockerungen soll es diese Woche noch geben.

Grenzkontrollen werden verlängert

Die eingeführten Kontrollen an deutschen Grenzen sollen für weitere 20 Tage bis zum 4. Mai gelten.

Alten- und Pflegeheime

Für Alten- und Pflegeheime wird ein besonderes Schutzkonzept erarbeitet. Die Besuchssperre bleibt bestehen.

Den Wortlaut des Beschlusses der Bundesregierung finden Sie hier: Verständigung von Bund und Ländern

Quelle: Bundesregierung/Thüringer Landesregierung