Erste Corona-Lockerungen
Merkel-Statement: Geschäfte öffnen, Schulen noch nicht
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Geschäfte öffnen, Schulen noch nicht: Bundeskanzlerin Angela Merkel gab am Mittwoch erste Corona-Lockerungen bekannt.
Berlin/Jena. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich am Mittwoch auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt.
Folgende konkreten Regelungen wurden beschlossen:
Kontaktbeschränkungen bis 3. Mai verlängert
Kontaktbeschränkungen werden in Deutschland grundsätzlich bis mindestens 3. Mai verlängert. Das heißt, Menschen dürfen in der Öffentlichkeit weiterhin nur alleine oder zu zweit unterwegs sein.
Schulstart schrittweise ab 4. Mai
Der Schulbetrieb wird am 4. Mai wieder starten. Zuerst sollen die Abschlussklassen und Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, wieder in die Schulen gehen. (Laut Ministerpräsident Bodo Ramelow würde der Abiturjahrgang schon ab 27. April in die Schulen geholt. Quelle: dpa-infocom GmbH)
Der Unterricht soll dann unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, aufgenommen werden.
Grundschulen und Kitas bleiben vorerst zu. Das gelte mit Ausnahme der 4. Klassen, die vor dem Übergang in die weiterführenden Schulen stehen.
Die bisher schon laufende Notbetreuung werde aber fortgesetzt und auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.
Bis zum 2. Juni soll wieder der Schulbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden.
Teilweise Öffnung der Geschäfte
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter Auflagen ab Montag (20. April 2020) wieder öffnen. In Thüringen sollen Läden erst ab 27. April wieder öffnen dürfen, so Ministerpräsident Ramelow.
Maßgabe unter anderem: Es dürfen nur soviele Kunden gleichzeitig im Geschäft sein, dass ein Schnitt von 1 Kunde je 20 qm Verkaufsfläche erreicht wird.
Friseure öffnen
Friseure können voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder öffnen, dort gelten aber strenge Hygiene-Auflagen, wie zum Beispiel Schutzkleidung.
Kosmetik-Studios oder Tattoo-Läden sollen erstmal nicht wieder öffnen dürfen.
Masken in Handel und ÖPNV
Das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel wird „dringend“ empfohlen. Eine generelle bundesweite Maskenpflicht gibt es nicht.
Großveranstaltungen erst ab September
Großveranstaltungen werden bis zum 31. August grundsätzlich untersagt. Vom Verbot betroffen sind weiterhin unter anderem größere Konzerte, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen – auch Fußballspiele mit Zuschauern, Geisterspiele aber nicht.
Restaurants bleiben dicht
Restaurants, Bars und Kneipen bleiben wie bisher grundsätzlich geschlossen. Auch für Hotels keine Lockerungen.
Gotteshäuser weiterhin zu
Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben weiterhin (bis 3. Mai) verboten. Gespräche zu möglichen Lockerungen soll es diese Woche noch geben.
Grenzkontrollen werden verlängert
Die eingeführten Kontrollen an deutschen Grenzen sollen für weitere 20 Tage bis zum 4. Mai gelten.
Alten- und Pflegeheime
Für Alten- und Pflegeheime wird ein besonderes Schutzkonzept erarbeitet. Die Besuchssperre bleibt bestehen.
Den Wortlaut des Beschlusses der Bundesregierung finden Sie hier: Verständigung von Bund und Ländern
Quelle: Bundesregierung/Thüringer Landesregierung