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Weniger Anträge als 2019

Trotz Corona: Keine Insolvenz-Welle in Thüringen

Im ersten Halbjahr 2020 haben Richter weniger Insolvenzanträge begutachten müssen als im gleichen Vorjahreszeitraum. Doch der Schein könnte auf dem zweiten Blich trügen.
Im ersten Halbjahr 2020 haben Richter weniger Insolvenzanträge begutachten müssen als im gleichen Vorjahreszeitraum. Doch der Schein könnte auf dem zweiten Blich trügen.
Foto: Jorma Bork/pixelio.de
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Die Zahl der bearbeiteten Insolvenzanträge ist im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Daraus sollten aber keine voreiligen Schlüsse gezogen werden.

Jena. Trotz der Corona-Pandemie ist die Anzahl der Insolvenzverfahren im Freistaat von Januar bis Juni 2020 im Vergleich zum Vorjahr gesunken.

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, entschieden Thüringer Amtsgerichte in diesem Zeitraum über 1.036 Insolvenzverfahren, was 107 bzw. 9,4 Prozent weniger sind als im Vorjahr. Bei 938 dieser Entscheidungen wurden Insolvenzverfahren eröffnet.

Nur jede zehnte Insolvenz betrifft Unternehmen

Nur knapp jedes zehnte Insolvenzverfahren fällt dabei auf Unternehmen (11,5 Prozent). Die Gesamtzahl der Unternehmensinsolvenzen in Thüringen liegt damit auf Vorjahresniveau (ein Fall bzw. 0,8 Prozent weniger als Januar bis Juni 2019).

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Insolvenzen liegt im Baugewerbe, im verarbeitenden Gewerbe, im KFZ-Gewerbe und im Gastro-Bereich.

Den Rest und damit die große Mehrheit von 88,5 Prozent machen Privatinsolvenzen (natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., ehemals selbständig Tätige, private Verbraucher sowie Nachlässe und Gesamtgut) aus.

Ausbleibender Anstieg nicht überraschend

Der durch die Corona-Pandemie und die zu deren Eindämmung verursachte wirtschaftliche Krise erwartete Anstieg von Insolvenzverfahren spiegelt sich in diesen Zahlen nicht wider. Überraschend kommt dies laut Landesamt aber nicht.

Zum einen gingen in die Statistik nur die Verfahren ein, über die die Gerichte bereits entschieden hätten. Verfahren, die sich noch in der Bearbeitungszeit befänden, fließen nicht in die Statistik ein. Hinzu kommt, dass sich die Bearbeitungszeit durch den eingeschränkten Betrieb der Gerichte mitunter deutlich verlängert hätte.

Zum anderen hätten die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, unter anderem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei durch Corona entstandenen Zahlungsunfähigkeiten, vermutlich dazu beigetragen, einen schnellen Anstieg von Insolvenzen zu verringern.

Weniger Insolvenzverfahren: Ein trügerischer Schluss?

Schlussendlich geht aus diesen Aussagen jedoch nicht hervor, wie viele Insolvenzverfahren sich noch in der Bearbeitungszeit befinden. Die tatsächliche Anzahl an Insolvenzen könnte also höher liegen.

Auch vermag zum jetzigen Zeitpunkt keiner zu sagen, wie sich die seit Wochen wieder ansteigenden Infektions-Fallzahlen auf die Wirtschaft auswirken, sollte dieser Trend anhalten. Neue Einschränkungen zulasten der Wirtschaft sind zumindest nicht ausgeschlossen.

Allein die Zeit und die Corona-Politik wird zeigen, ob auch dem zweiten Halbjahr weniger Insolvenzverfahren als 2019 attestiert werden können.

Text: Johannes Pfuch