Neue Allgemeinverfügung kommt
Corona-Warnstufe Rot: Inzidenz-Wert von 56,4 in Jena
Teilen auf
Warnstufe Rot in Jena: Die 7-Tage-Inzidenz steigt nach Angaben des Gesundheitsamtes in Jena am Samstag auf 56,4 an.
Jena. In den letzten 24 Stunden wurden dem Fachdienst Gesundheit 13 neue SARS-CoV-2-Virus-Infektionen gemeldet. Damit hat die Stadt Jena eine Sieben-Tage-Inzidenz von 56,4 erreicht und überschreitet die 50er-Marke.
Neue Allgemeinverfügung in Arbeit
Dies wird dem Land Thüringen mitgeteilt und es werden weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen. Hierzu ist eine neue Allgemeinverfügung in Arbeit, welche am Dienstag in Kraft treten soll.
Über die geplanten Inhalte der Maßnahmen werden wir gesondert informieren. Rahmenbedingungen sind bereits auf der Informationsseite der Stadt jena.de/corona gelistet.
Zur Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz wird die von der Jenaer Statistikstelle gemeldete Zahl des Bevölkerungsbestands vom 19.10.2020 zugrunde gelegt: 108 127 Einwohnende mit Hauptwohnsitz.
Heute waren mehrere Mitarbeitende des Fachdienstes Gesundheit damit beschäftigt, Kontaktpersonen zu ermitteln und Quarantäne anzuordnen. Dies wird auch am Sonntag weitergeführt.
Drei ältere Personen (hiervon musste eine stationär aufgenommen werden), zwei Personen mittleres Alter (1 x ohne Symptome), acht jüngere Personen (1x ohne Symptome)
Die Statistik vom Samstag, 24. Oktober 2020:
• Anzahl aktiver Fälle: 75
• davon in den letzten 24 Stunden: 13
• davon stationär: 6
• schwere Verläufe: 1
• Infizierungen der letzten sieben Tage: 61
• Sieben-Tage-Inzidenz für Jena: 56,4
• Infizierte insgesamt seit dem 14. März 2020: 324
• Gestorbene insgesamt: 4
• davon in den letzten 24 Stunden: 0
Update am 24.10. - 19.44 Uhr:
Deshalb haben wir auf die Balance zwischen Gesundheitsschutz und der Ermöglichung von Veranstaltungen geachtet. Wir appellieren dringend, die Maßnahmen sofort umzusetzen. Reduzieren Sie persönliche Kontakte. Überdenken Sie jedes Treffen, besonders mit älteren Menschen. Die Situation ist sehr ernst."
Für den schnellen Anstieg der Fallzahlen sind viele verstreute Infektionsfälle verantwortlich. Die Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen läuft sehr gut. Mehrere Mitarbeitende des Fachdienstes Gesundheit sind aktuell mit der Kontaktermittlung beschäftigt.
- Nicht öffentliche Veranstaltungen und private Feiern in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel
In geschlossenen Räumen dürfen maximal 10 Personen aus maximal 2 Hausständen teilnehmen.
Im Freien dürfen maximal 25 Personen teilnehmen.
- Personenbeschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel
In geschlossenen Räumen soll eine Personenbeschränkung von max. 50 Personen gelten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung bleibt Pflicht.
Für öffentliche Veranstaltungen im Freien soll eine Personenbeschränkung von max. 250 Personen gelten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung ist Pflicht.
Durch Vorlage eines schlüssigen Hygienekonzeptes können im Einzelfall größere Teilnehmerzahlen durch das Gesundheitsamt zugelassen werden. - Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll überall da verpflichtend gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen und wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann. Dies betrifft den gesamten öffentlichen Raum, folglich stark frequentierte Verkehrsflächen, Straßen und Plätze.
- Betriebliche Veranstaltungen, etwa Sitzungen und Beratungen, bleiben in der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung geregelt.
- Sportveranstaltungen des organisierten Sportbetriebs sowie Infektionsschutzregeln für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Schule bleiben aktuell durch die Thüringer Verordnung geregelt.
- Gastronomische Einrichtungen werden nicht eingeschränkt, unterliegen aber bei der Durchführung von privaten Feiern und nicht öffentlichen Veranstaltungen den Regelungen der Allgemeinverfügung.
Quelle: Stadt Jena