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Antrag bis 5. November stellen

Universität Jena bietet wieder Gasthörerschaft an

Im aktuellen Studienjahr bietet die Uni Jena trotz der Coronapandemie die Möglichkeit einer Gasthörerschaft an. Interessierte müssen bis spätestens 5. November 2020 einen Antrag auf Zulassung beim Studierenden-Service-Zentrum stellen.
Im aktuellen Studienjahr bietet die Uni Jena trotz der Coronapandemie die Möglichkeit einer Gasthörerschaft an. Interessierte müssen bis spätestens 5. November 2020 einen Antrag auf Zulassung beim Studierenden-Service-Zentrum stellen.
Foto: Anne Günther/Universität Jena
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Neues Programm: Die Universität Jena bietet der interessierten Öffentlichkeit auch im hybriden Wintersemester Möglichkeit zur Gasthörerschaft.

Jena. Im aktuellen Studienjahr bietet die Universität Jena der interessierten Öffentlichkeit trotz der Coronapandemie die Möglichkeit einer Gasthörerschaft an.

Bürgerinnen und Bürger können sich in verschiedenen Wissensgebieten weiterbilden, Anregungen für außerberufliche Tätigkeiten sammeln oder sich einfach nur intensiver mit Wissenschaft befassen.



Teilnahme ohne Prüfung

Die Gasthörerschaft ermöglicht eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Uni Jena und Zugang zu Wissen, ohne dass die Teilnehmenden Prüfungen ablegen oder einen formalen Abschluss anstreben.

Angeboten wird ein breites Spektrum an Veranstaltungen, die sich über sämtliche Fakultäten der Universität Jena erstrecken. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Gasthörerschaft gibt es nicht.



Willkommen sind alle Interessierten unabhängig von Alter, Herkunft, Schulabschluss oder beruflicher Qualifikation. Auch Geflüchtete, die sich auf ein Studium vorbereiten möchten, sind zur Teilnahme eingeladen.

Verschiedene Veranstaltungsformen

Da unter Corona-Bedingungen nur eingeschränkt Präsenzveranstaltungen stattfinden können, gibt es verschiedene Veranstaltungsformen. Hinweise dazu sind im aktuellen Programm der Gasthörerschaft bei den jeweiligen Veranstaltungen zu finden.



Das Programm liegt innerhalb der Universität aus und ist im Internet zu finden unter: https://www.uni-jena.de/gasthoerer. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Antrag auf Gasthörerschaft und den Gebühren.

Interessierte an der Gasthörerschaft müssen bis spätestens 5. November 2020 einen Antrag auf Zulassung beim Studierenden-Service-Zentrum stellen.

Quelle: FSU Jena