Datenschützer besorgt
Personalausweis: Fingerabdruck-Zwang kommt
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Datenschützer sind besorgt: Ab August kommenden Jahres gelten neue Regeln für den Personalausweis, die unter anderem eine Fingerabdruck-Pflicht und digitale Passbilder vorsehen.
Jena. Ab August kommenden Jahres müssen neue Personalausweise zwingend zwei Fingerabdrücke enthalten. Das beschloss der Bundestag am vergangenen Donnerstag. Mit der verpflichtenden Aufnahme der Fingerabdrücke wird eine EU-Verordnung von 2019 umgesetzt.
Darüber hinaus dürfen Passbilder nur noch digital erstellt werden, entweder in Fotostudios, die die Bilder anschließend direkt der Behörde übermitteln, oder in der Behörde selbst. Die Regierung begründet den Schritt damit, so zukünftig Bildmanipulationen verhindern zu wollen.
Wie das Datenschutz-Magazin Telepolis berichtet, stoßen Datenschützern die Maßnahmen sauer auf. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs, den der Fingerabdruckzwang darstelle, würde hier massiv gegen das Grundgesetz und, ironischerweise, auch gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen.
Furcht vor unangemessenen Überwachungsstrukturen
Letztlich soll der Ausweis fälschungssicher gemacht werden, der Verein „Digitalcourage“, der sich für Datenschutz und Menschenrechte einsetzt, sieht in dem Gesetz jedoch die Gefahr, dass die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird. Schließlich kennt man die Aufnahme der Fingerabdrücke sonst nur aus der Forensik, sprich der Spurensicherung der Polizei.
In einer offiziellen Stellungnahme (pdf, 522 KB) zu dem Gesetz teilt der Verein die Meinung, dass solche Regelungen verhältnismäßig sein müssen, um den Aufbau unangemessener Überwachungsstrukturen zu vermeiden.
Die Erfassung derlei hochsensibler biometrischer Körperdaten stehe hingegen in keinem Verhältnis zu den seltenen Fällen, in denen sie diversen Verwaltungsdienstleistungen helfen könnten.
Stattdessen sehen die Datenschützer eher langfristige Gefahren für IT-Sicherheit und Privatsphäre. Immerhin werden Fingerabdrücke zunehmend auch als Schlüssel oder Passwörter z. B. für Smartphones benutzt, damit wiederum zu privaten Chats, Dokumenten und mitunter sogar Online-Banking.
Neuen Personalausweis noch vor dem Gesetz beantragen
Der Verein empfiehlt daher allen Verbrauchern, noch vor dem 2. August 2021, wenn das Gesetz in Kraft treten soll, einen neuen Personalausweis ohne gespeicherte Fingerabdrücke zu beantragen und kündigt an, das Gesetz gerichtlich prüfen zu lassen.
Text: Johannes Pfuch