Neue Allgemeinverfügung
Stadt Jena verschärft Corona-Maßnahmen
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Jena. Das aktuelle Infektionsgeschehen und die nach wie vor hohe 7-Tage-Inzidenz machen diese Anpassung nötig. Ziel ist es, dass die Infektionszahlen möglichst bald wieder sinken und Ansteckungen verhindert werden.
Maskenpflicht im öffentlichen Raum
Für die Innenstadt hat die Stadt Jena folgende Spezifizierungen getroffen, sodass die Maskenpflicht auf folgenden Wegen, Straßen und Plätzen greift:
„Altstadtgrabenring“ – begrenzt durch den Fürstengraben im Norden, durch den Löbdergraben im Osten und Süden, durch den Holzmarkt und den Teichgraben im Süden sowie durch den Leutragraben und den Johannisplatz im Westen.
Die allgemeine Maskenpflicht im Innenstadtbereich des Altstadtgrabenrings gilt zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Folgende Straßen sind inbegriffen:
- Löbdergraben
- Ludwig-Weimar-Gasse
- Markt
- Marktgäßchen
- Oberlauengasse
- Am Pulverturm
- Rathausgasse
- An der Marktmühle
- Saalstraße
- Schlossgasse
- Greifgasse
- Hinter der Kirche
- Unterlauengasse
- Unterm Markt
- Kirchplatz
- Jenergasse
- Johannisstraße
Auf Wochenmärkten besteht immer eine Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
In den Haltestellenbereichen des öffentlichen Nahverkehrs muss der Mund-Nasen-Schutz immer dann getragen werden, wenn sich dort eine weitere Person aufhält, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.
Verkaufsverbot für Alkohol
Offene alkoholische Getränke dürfen ganztags nicht verkauft werden. Auch Glühweinausschank als offenes alkoholisches Getränk ist generell verboten.
Zwischen 23 und 5 Uhr dürfen gar keine alkoholischen Getränke verkauft werden.
Sport
Der organisierte Sport- und Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist untersagt.
Neue Allgemeinverfügung
Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung sowie relevante Fragen und Antworten finden Sie hier: www.jena.de/corona
Quelle: Stadt Jena