Aus dem Polizeibericht
Toiletten-Randalierer von Jena geschnappt
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Mitte März 2015 suchte die Jenaer Polizei Zeugen, da Unbekannte in den Abendstunden den Innenbereich der Toilettenanlage in der Jenaer Oberaue erheblich beschädigt hatten. Nun konnten die Täter ermittelt werden.
Jena. Bereits weniger als zwei Wochen nach der Tat konnten die Randalierer namentlich bekannt gemacht und ihrer Tat überführt werden. Umfangreiche polizeiliche Ermittlungen und Zeugenhinweise führten schnell zu den Tätern.
An dem Abend der Tat hielten sich bei milden Temperaturen verschiedene Gruppen Jugendlicher in der Oberaue auf, die als Zeugen oder Täter in Betracht kamen. Aufgrund des veröffentlichten Zeugenaufrufs, der offenbar auch über verschiedene Netzwerke und Onlinedienste (Wir berichteten: Blinde Zerstörungswut: Randalierer demolieren Toilettenhaus in Jena unter den Jugendlichen verbreitet worden war, meldeten sich mehrere Zeugen bei der Polizei.
Die Jenaer Jugendstation hatte sofort die Ermittlungen und die Sachbearbeitung übernommen, da bekannt war, dass Jugendliche als Verursacher in Frage kommen könnten.
Wie sich herausstellte, waren unter anderem damals 14, 16 und 17 Jahre alte junge Männer an dem Abend in der Oberaue. Diese kannten sich bereits und sprachen gemeinsam offenbar erheblich dem Alkohol zu. Im alkoholisierten Zustand beschädigten sie dann das Drehkreuz und randalierten in den Toiletten. Bei "Sachbeschädigung" handelt es sich um eine Straftat und nicht um ein Bagetell- oder sogenanntes Kavaliersdelikt.
Daher wurden auch intensive Vernehmungen durch die Polizei durchgeführt, die schließlich weitere Hinweise zur Aufklärung lieferten.
Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft gegen die sofortige Einstellung des Verfahrens oder Einstellung gegen Auflagen (nach Jugendstrafrecht als Diversion bezeichnet), spiegelt sich auch die Auffassung wider, dass aufgrund des Ausmaßes der Verwüstung hierbei eben mehr vorlag, als ein bloßer "Dummer-Jungen-Streich". Die Staatsanwaltschaft hat sich vorbehalten, die Entscheidung über die Strafe vor dem Jugendgericht fällen zu lassen.
Auch für unter Alkoholeinfluss begangene Straftaten müssen Täter Konsequenzen ziehen und für ihr Handeln „geradestehen“. Das ist bei den drei Jungen in diesem Fall nicht anders. Die Anzeigen gegen sie werden allerdings noch im Rahmen eines Jugendstrafverfahren bearbeitet - eine Chance, aus der Tat für die Zukunft zu lernen. Zwei der drei Jungen zeigten bereits Einsicht in das Unrecht ihrer Tat während der Vernehmung als Beschuldigte.
Quelle: LPI Jena