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Wer will Recht sprechen?

Stadt Jena sucht ehrenamtliche Richter für Sozialgericht

Das Amt des ehrenamtlichen Richters an einem Sozialgericht kann ausüben, wer Deutscher ist, und das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Das Amt des ehrenamtlichen Richters an einem Sozialgericht kann ausüben, wer Deutscher ist, und das 25. Lebensjahr vollendet hat.
Foto: Q.pictures / pixelio.de
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Die Stadt Jena sucht für das Sozialgericht Altenburg ehrenamtliche Richter für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Jena. Die Amtszeit beginnt voraussichtlich im Herbst dieses Jahres und dauert fünf Jahre. Die ehrenamtlichen Richter haben dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung. Der Zeitaufwand ist verhältnismäßig gering.

Voraussetzung ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz in der Stadt Jena. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Bürgerinnen und Bürger, die diese interessante Tätigkeit ausüben und an der Rechtsprechung mitwirken wollen, bewerben sich bitte bis zum 14. August bei der Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Recht, Am Anger 15, 07743 Jena (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder telefonisch unter der Rufnummer 49-2116.

Quelle: Stadtverwaltung
Foto: Q.pictures/pixelio.de