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Polizeibericht für Jena und den SHK vom 19.09.2014

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Pressemeldungen

der Landespolizeiinspektion Jena
vom 19.09.2014


Jena

Jena-Kernberge

Einbruch in Einfamilienhaus

Zu einem Einbruch kam es in der Oberen Kernbergstraße in Jena. Die Bewohner des Hauses befanden sich im Urlaub und mussten den Einbruch Donnerstagabend bei ihrer Rückkehr feststellen.

Die Einbrecher hatten es offenbar auf Schmuck abgesehen. Mehrere Behältnisse waren geöffnet worden und leer. Auch eine Münzsammlung ließen die Einbrecher mitgehen. Der Schaden kann noch nicht beziffert werden.

Jena-Zentrum

Betrunken gefahren

An der der Einmündung des Spitzweidenwegs in die Straße Am Anger wurde am zeitigen Freitagmorgen gegen 03.00 Uhr ein 50-jähriger VW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Fahrer roch deutlich nach Alkohol. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,33 Promille. Sein Führerschein wurde daraufhin sichergestellt und eine Blutentnahme veranlasst.

Jena-Lobeda

Zweimal Schrott nach Zusammenstoß

Zweimal Totalschaden gab es an zwei Autos am Donnerstag nach einem Unfall um 07.10 Uhr auf der Erlanger Allee. Der Fahrer eines Audi war stadteinwärts unterwegs. Ihm entgegen kam ein VW Caddy. Als der Audifahrer an der Carolinenstraße nach links abbiegen wollte, kam es zum Zusammenstoß. Schaden am Audi: 5000 Euro, am VW: 2000 Euro.


SHK


Wolfersdorf

Schutzengel mit gefahren

Ein 16-jähriger Kradfahrer war am Freitagmorgen gegen viertel sieben auf dem Weg zu einem Lehrgang nach Jena, als er die Landesstraße zwischen Neustadt an der Orla und Wolfersdorf befuhr. Am Wolfersdorfer Berg kam er aufgrund unangepasster Geschwindigkeit ausgangs einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Der junge Mann steuerte geistesgegenwärtig sein Krad wieder nach links, um eine Kollision mit der Leitplanke zu verhindern.

Dies gelang ihm, aber trotzdem kam er auf der Straße zu Fall. Zwei Ersthelfer leisteten sofort Erste Hilfe und sicherten die schwer einsehbare Unfallstelle ab. Den beiden Kraftfahrern gilt ein herzlicher Dank.

Traurig ist aber, dass an der Unfallstelle vor dem Eintreffen der beiden Ersthelfer zwei Pkws an dem schwerverletzten Kradfahrer vorbei gefahren sind. Nach dem Strafgesetzbuch haben die beiden Kraftfahrer eine „Unterlassene Hilfeleistung“ begangen.

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Unter Erster Hilfe ist auch gemeint, dass man die Polizei (110) oder den Rettungsdienst (112) verständigt.

Jeder Kraftfahrer kann in so eine Situation kommen, dass er auf fremde und vor allem schnelle Hilfe angewiesen ist.

Quelle: LPI Jena/PI Saale Holzland