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Fragen ohne persönlichen Kontakt

Jenarbeit: Vereinfachte Verfahren für Anliegen

Der städtische Eigenbetrieb jenarbeit hat sich zu vereinfachten Verfahren für Anliegen entschlossen.
Der städtische Eigenbetrieb jenarbeit hat sich zu vereinfachten Verfahren für Anliegen entschlossen.
Foto: jenarbeit
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Fragen ohne persönlichen Kontakt: Jenarbeit hat sich zu vereinfachten Verfahren für Anliegen entschlossen.

Jena. Aus diesem Grund hat Jenarbeit bis auf Widerruf die Möglichkeit geschaffen, Fragen ohne persönlichen Kontakt zu klären.

Anliegen können aktuell nur telefonisch, per E-Mail, postalisch oder per Fax geklärt werden:

E-Mail an:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Post an:

jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
Tatzendpromenade 2a
07745 Jena

Fax an:

03641 494705

Telefon:

03641 494710

Einwurf:

in die Briefkästen am Gebäude der Tatzendpromenade 2a



Kann ein Anliegen nicht wie oben beschrieben geklärt werden, kann in Notfällen ein Termin für eine persönliche Vorsprache vergeben werden.

Für den Erstantrag gilt:

  • Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem SGB II kann telefonisch, postalisch, per E-Mail oder per Fax gestellt werden.

  • Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem SGB II kann auf der Seite www.jenarbeit.de unter der Kategorie Leistung/Links/Arbeitslosengeld II/Downloads heruntergeladen werden.

  • Ausgefüllte Anträge und die notwendigen Unterlagen bitte unter einer der oben angegebenen Möglichkeiten einreichen.

Die Zahlung der Geldleistungen ist gewährleistet! Es hat keine Nachteile, wenn man nicht zu einem Termin kommt oder nicht an einer Maßnahme, etc. teilnimmt!

Quelle: Stadt Jena