Fragen ohne persönlichen Kontakt
Jenarbeit: Vereinfachte Verfahren für Anliegen
Der städtische Eigenbetrieb jenarbeit hat sich zu vereinfachten Verfahren für Anliegen entschlossen.
Foto: jenarbeit
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Fragen ohne persönlichen Kontakt: Jenarbeit hat sich zu vereinfachten Verfahren für Anliegen entschlossen.
Jena. Aus diesem Grund hat Jenarbeit bis auf Widerruf die Möglichkeit geschaffen, Fragen ohne persönlichen Kontakt zu klären.
Anliegen können aktuell nur telefonisch, per E-Mail, postalisch oder per Fax geklärt werden:
Fax an:
Kann ein Anliegen nicht wie oben beschrieben geklärt werden, kann in Notfällen ein Termin für eine persönliche Vorsprache vergeben werden.
Für den Erstantrag gilt:
Jena. Aus diesem Grund hat Jenarbeit bis auf Widerruf die Möglichkeit geschaffen, Fragen ohne persönlichen Kontakt zu klären.
Anliegen können aktuell nur telefonisch, per E-Mail, postalisch oder per Fax geklärt werden:
E-Mail an:
Post an:
jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
Tatzendpromenade 2a
jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
Tatzendpromenade 2a
07745 Jena
Fax an:
Für den Erstantrag gilt:
- Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem SGB II kann telefonisch, postalisch, per E-Mail oder per Fax gestellt werden.
- Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach dem SGB II kann auf der Seite www.jenarbeit.de unter der Kategorie Leistung/Links/Arbeitslosengeld II/Downloads heruntergeladen werden.
- Ausgefüllte Anträge und die notwendigen Unterlagen bitte unter einer der oben angegebenen Möglichkeiten einreichen.
Die Zahlung der Geldleistungen ist gewährleistet! Es hat keine Nachteile, wenn man nicht zu einem Termin kommt oder nicht an einer Maßnahme, etc. teilnimmt!
Quelle: Stadt Jena