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Erklärvideos der Arbeitsagentur

Kopie von Wie funktioniert Kurzarbeit – Frist nicht versäumen

Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit
Foto: Agentur für Arbeit
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Wie funktioniert Kurzarbeit: Schnelle Informationen dank Erklärvideos der Arbeitsagentur. Antragsfrist bitte nicht versäumen.

Jena. Aufgrund des erhöhten Informationsbedarfes hat die Bundesagentur für Arbeit auf youtube Videos eingestellt, die über die Voraussetzungen und zum Verfahren bei Kurzarbeit informieren.

Die zwei neuen Videos sind jetzt online unter:

1. Voraussetzungen:  https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs

2. Verfahren:            https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI

Wichtig

Bevor Kurzarbeitergeld beantragt wird, muss im Vorfeld immer eine Anzeige durch den Arbeitgeber erfolgen. Im Beispiel: Für Unternehmen, die für den Monat März Kurzarbeitergeld beziehen möchten, muss die Anzeige bis zum 31.03.2020 der zuständigen Arbeitsagentur vorliegen.

Der Antrag auf Auszahlung des Kurzarbeitergeldes kann im nachfolgenden Monat gestellt werden.

Die Anzeige kann schnell, sicher und jederzeit online über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit erstellt und eingereicht werden.

Alle Angaben vollständig eintragen – Was ist wichtig?

•  Nur mit Betriebsnummer ist eine Zuordnung des Betriebes möglich

•  Aktuelle Anschrift des Betriebes und Kontaktdaten

•  Zeitraum –Kalendermonate für welche ein Ausfall zu erwarten ist. Hier sind später Verlängerungen oder auch Abkürzungen möglich

•  Ist der Gesamtbetrieb oder nur eine Abteilung betroffen?

•  Welche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit haben die Arbeitnehmer?

•  Die Voraussichtliche Arbeitszeit während Kurzarbeit kann geschätzt werden.

•  Wieviel Arbeitnehmer sind derzeit im Betrieb beschäftigt?

•  Wieviel Arbeitnehmer werden voraussichtlich in Kurzarbeit sein? (Diese Angabe ist nicht bindend und kann in der Praxis abweichen.)

Gründe zum Arbeitsausfall – „CORONA“ allein reicht nicht

Im Antrag werden die Gründe für den Arbeitsausfall abgefragt. Allein das Wort „Corona“ ist nicht ausreichend. Hier sollte kurz und knapp die betriebliche Situation, beispielsweise zu ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Kunden, zu Lieferengpässen, oder zu behördlich angeordneten Schließungen geschildert werden.

Die Agentur für Arbeit Jena berät Unternehmen zum Thema Kurzarbeit. Arbeitgeber können sich dazu weiterhin an ihre persönlichen Ansprechpartner unter den bekannten Rufnummern wenden oder die Servicehotline 0800 4 5555 20 nutzen.

Alle Informationen sind auch im Internet auf www.arbeitsagentur.de zu finden.

Quelle: Agentur für Arbeit