Zwölf neue Corona-Fälle
Kopie von Stadt Jena erlässt Betretungsverbote
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Schon 45 Infizierte: Die Stadt Jena verschärfte am Donnerstag mit neuen Maßnahmen den Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
Jena. Die Stadt Jena hat mit einer neuen Allgemeinverfügung für Rückkehrer aus Risikogebieten reagiert und versucht weiteren Neuinfektionen im Stadtgebiet vorzubeugen.
12 neue Infizierte in Jena
Am Donnerstag (19.03.2020 - Stand 20:25 Uhr) sind 12 neue Fälle bestätigt worden. Damit steigt die Gesamtzahl der bestätigten Fälle in Jena auf 45.
Gesamtes Ausland als Risikogebiet definiert
Sämtliche Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie die deutschen Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gelten ab sofort als Risikogebiete. Das hat die Stadt Jena heute mit einer neuen Allgemeinverfügung festgelegt, die am Samstag, 21.03. wirksam wird.
Meldepflicht
Alle Personen, die aus dem Ausland oder den drei benannten Bundesländern nach Jena zurückkommen, haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Spätestens innerhalb von sieben Tagen sind diese Personen verpflichtet, sich telefonisch an der Hotline 03641 - 49 22 22 oder per Mail an
Es stehen Menschenleben auf dem Spiel!
„Wir müssen es schaffen, den Anstieg der Neuinfektionen weiter einzudämmen. Ich erwarte auch vom Land eine klarere Linie, denn es stehen Menschenleben auf dem Spiel. Die aktuelle Fallzahl offenbart lediglich ein Blick in die Vergangenheit, den Verlauf der Pandemie vor ein bis zwei Wochen.
In der Zwischenzeit hat sich das Sars-Coronavirus-2 aber weiter ausgebreitet“, betont Benjamin Koppe, Sicherheitsdezernent und Leiter des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse.
Betretungsverbote erlassen
Deswegen gilt nun auch für Personen, die nicht Einwohner Jenas sind, sich aber in den letzten 14 Tagen in den genannten Risikogebieten aufgehalten haben und aus beruflichen oder privaten Gründen in das Stadtgebiet Jenas einreisen wollen, ein Betretungsverbot für den Ort der beruflichen Tätigkeit und Verkaufsstellen, sowie ein Verbot der Nutzung des ÖPNV.
Ausgenommen sind Personen, die im Gesundheitswesen, im Pflegebereich, in Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind oder im Katastrophenschutz arbeiten.
Sofern es sich um betriebsnotwendiges Personal handelt, sind auch Personen aus der Wasser- und Energieversorgung, der Entsorgungswirtschaft und der Kommunikation (Post und digitale Infrastruktur) ausgenommen.
„Wir müssen unsere Bürgerinnen und Bürger schützen. Da eine Allgemeinverfügung immer nur für die Einwohner der Stadt gilt, sind diese Betretungsverbote notwendig geworden. Jena ist für viele Menschen aus der Region Arbeitsort und Bezugsort für Einkäufe und Dienstleistungen.
Die Eindämmung des Virus gelingt nur, wenn wir alle Menschen aus den Risikogebieten vorübergehend isolieren.
Die Gebietskörperschaften, aus denen die Menschen zu uns nach Jena kommen, liegen zum Teil mit ihren Anordnungen deutlich hinter unseren. Deshalb kommen wir um die Betretungsverbote nicht herum“, so Koppe abschließend.
Zuwiderhandlung Allgemeinverfügung:
Wer gegen die Allgemeinverfügungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet wird.
Geschieht dies vorsätzlich, ist es eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Quelle: Stadt Jena