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93 Corona-Fälle bestätigt

Kein Passierschein in Jena notwendig

Corona-Krise: Die Jenaer Abendlage vom 24. März 2020.
Corona-Krise: Die Jenaer Abendlage vom 24. März 2020.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Keine Ausgangssperre: Passierschein in Jena nicht notwendig. Verstöße gegen die Quarantäneregeln gemeldet. Die Zahl der Corona-Fälle ist auf 93 gestiegen. Krisenstab negativ getestet.
 
Jena. Trotz der derzeit weitreichenden Beschränkungen, möchte die Stadt nochmals darauf hinweisen, dass in Jena keine Ausgangssperre besteht.

Eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder gar Passierscheine für die Einfahrt nach Jena sind nicht notwendig.

Es gilt der Grundsatz: zur Arbeit, zum Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Und natürlich der Spaziergang an der frischen Luft. Alles andere kann und muss warten!
 
Ausnahmeregelungen für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und systemrelevanter Infrastruktur

Grundsätzlich gilt: Menschen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in den von der Stadt Jena festgelegten Risikogebieten aufgehalten haben, sind zu 14 Tagen häuslicher Quarantäne verpflichtet. 

In wenigen Fällen können Ausnahmen genehmigt werden: Personen, die im Gesundheitswesen oder in systemrelevanter Infrastruktur arbeiten, dürfen unter strengen Hygieneregeln zur Ausübung ihrer Arbeit an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Zu diesen Regeln gehören das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske, die Selbstüberwachung (Fieber- und Symptomeprotokoll) und regelmäßige Tests auf Coronaviren.



Nach der Arbeit müssen diese Personen sofort wieder in die häusliche Quarantäne zurück. Darüber hinaus muss es im Unternehmen oder der Einrichtung eine betriebliche Verfahrensanweisung zur regelmäßigen Überwachung des Gesundheitszustands dieser Mitarbeiter geben.

Ein ausreichender Schutz der Bürger, Kunden, Patienten und Kollegen des betroffenen Mitarbeiters muss sichergestellt sein.  

Arbeit des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse

Von dieser Regelung macht auch die Jenaer Stadtverwaltung teilweise Gebrauch. Nachdem alle Tests des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse negativ waren, können einzelne Mitarbeiter unter den oben genannten Regeln zurück an ihren Arbeitsplatz. 

Zeitgleich wird die Arbeit des Stabes noch konsequenter auf die derzeitigen Anforderungen umgestellt.

Die Stabstreffen finden derzeit als Telefonkonferenzen statt, persönliches Zusammenkommen gibt es nur noch im Ausnahmefall.

Die Möglichkeiten des Home Office werden ausgeweitet, unter anderen durch die Beschaffung weiterer Rechner und der Erhöhung der Serverkapazität.
 
Verstöße gegen die Quarantäneregeln gemeldet
 
Aus der Bevölkerung gingen Meldungen ein, die auf Verstöße gegen die Quarantäneregeln hinweisen. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse nimmt dies sehr ernst.

Der Fachdienst Kommunale Ordnung wurde angeordnet, diesen Hinweisen nachzugehen. Nichtbeachtung der Regeln des Infektionsschutzgesetzes können Geldstrafen nach sich ziehen.
 
Änderungen des Fahrplanes des Jenaer Nahverkehrs
 
Die Straßenbahnen und die Busse des Jenaer Nahverkehrs fahren ab Mittwoch, 25. März, tagsüber meist nur noch im 30-Minuten oder 60-Minuten-Takt (wir berichteten Bus und Bahn in Jena: Sonderfahrplan ab Mittwoch). Bitte informieren Sie sich vor einer Fahrt.

Quelle: Stadt Jena