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Warnung der Arbeitsagentur

Kurzarbeitergeld: Vorsicht vor Betrüger-Mails!

Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor gefälschten Mails zum Kurzarbeitergeld.
Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor gefälschten Mails zum Kurzarbeitergeld.
Foto: Agentur für Arbeit
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

Jena. Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. versandt werden.

In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.

Nicht auf Mail antworten

Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.

Die BA ist nicht Absender dieser Mail. Die Bundesagentur fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.



Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.

Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen.

Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.

Quelle: Agentur für Arbeit