Gericht hat entschieden
Klage gegen Masken-Pflicht in Jena abgewiesen
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Gericht hat entschieden: Eilverfahren gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Jena zur Mund-Nasen-Bedeckung wurde abgewiesen. Derzeit sind in Jena 136 Infizierte bestätigt.
Jena. Am heutigen Freitag hat das Verwaltungsgericht Gera den Antrag eines Bürgers gegen die Maskenpflicht in einem Eilverfahren abgewiesen.
Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.
Die Maßnahme der Stadt Jena sei verhältnismäßig, da kein zertifizierter Mund-Nasen-Schutz getragen werden müsse, sondern Alternativen wie Schals, Tücher und selbstgenähte Mund-Nasen-Bedeckungen zugelassen seien.
Ein befristetes Tragen solcher Mund-Nasen-Bedeckungen sei zwar ein durchaus erheblicher Grundrechtseingriff, aber wiege nicht so schwer wie mögliche Gefahren, die noch immer von der dynamischen Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus für das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Bevölkerung ausgingen.
Bürger nähen für Bürger
Menschen, die am Wochenende für andere Bürgerinnen und Bürger der Stadt Jena Mund-Nasen-Bedeckungen nähen, können diese ab Montag in der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung Jena (Unterlauengasse 3) oder in der Kreisdiakoniestelle Jena (Saalbahnhofstraße 12) abgeben.
Dort werden die Bedeckungen gesammelt, mit der 1. Wäsche versehen und danach an Organisationen mit Bedarf verteilt. Einen großen Dank schon jetzt an alle freiwillige Näherinnen und Näher!
Die Fallzahlen für Jena
Derzeit sind in Jena 136 Infizierte bestätigt. Seit Donnerstag gibt es somit drei neue Corona-Positiv-Meldungen. 29 Menschen sind genesen, fünf Personen werden stationär behandelt, zwei Personen leiden unter einem schweren Krankheitsverlauf.
Quelle: Stadt Jena