Gericht kippt Verordnung
Fitnessstudios in Thüringen dürfen öffnen
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Gerichtsentscheid im Eilverfahren: Fitnessstudios in Thüringen dürfen unter Auflagen ab sofort wieder öffnen.
Jena. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar hat am Freitag die Regelung der Corona-Verordnung gekippt, wonach Fitnessstudios erst am 1. Juni geöffnet werden sollten.
Öffnung nur unter Auflagen
Für eine Wiedereröffnung sei aber Voraussetzung, dass ein Infektionsschutzkonzept erstellt und nachgewiesen wird, so der Entscheid des Gerichtes.
Laut des Gerichtes, hatte ein Studiobetreiber in Apolda einen Eilantrag gestellt und darauf verwiesen, dass er bereits mit dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept für eine Öffnung erarbeitet habe. Zudem entstünde ihm wirtschaftlicher Schaden, wenn er erst am 1. Juni öffnete.
Beschluss ist unanfechtbar
Der Beschluss gelte für ganz Thüringen und ist unanfechtbar. Sollte sich die Corona-Lage in einzelnen Regionen aber verschärfen, könnten die Öffnungen wieder mit Anordnungen eingeschränkt werden.
Quelle: thüringen.de/dpa