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Zettelwirtschaft am Sonntag

Wählen in Jena nichts für Ungeübte

Foto: Michael Baumgarten
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Europawahl und Kommunalwahlen an einem Tag. Das ist organisatorisch natürlich wie zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, für manchen Wähler ist die Zettelwirtschaft allerdings zu viel des Guten.

 

Jena. Als wäre eine Wahl vor allem für Erstwähler nicht schon kompliziert genug, stehen auch in Jena am kommenden Sonntag neben der Europawahl noch mehrere Kommunalwahlen an. Bei Rekordzahl von 9.200 Briefwählern unter den rund 86.000 Wahlberechtigten in Jena, konnte man schon feststellen, dass das in eine wahre Zettelwirtschaft ausarten kann. Damit am Sonntag auch jeder diejenigen wählt, die er wählen wollte, bringen wir etwas Licht ins Dunkel.


Jeder hat drei Stimmen

Bei der Wahl der Kreistage, Stadt- und Ortsteilräte muss in Stimmen für Einzelpersonen und Stimmen für Parteien unterschieden werden.

Zur Wahl der 46 Stadtratsmitglieder und der Ortsteilräte hat jeder Wähler drei Stimmen. Kennt man keinen der freundlichen Gesichter auf den Wahlplakaten oder Namen auf dem Wahlzettel, so macht eine Wahl der Partei Sinn. Hierfür können im Vorfeld Parteiprogramme studiert werden, welche eine Entscheidung wenigstens ein wenig vereinfachen. Das sogenannte Listenkreuz entspricht dann allerdings der Vergabe aller drei Stimmen, die ein Wähler vergeben kann.

Wahlentscheidung mit Tücken

Möchte man vorhandene drei Stimmen Einzelpersonen geben, so können diese auch verschiedenen Parteien angehören. Aber Vorsicht: Wer mehr als drei Stimmen vergibt, macht seine gesamte Stimmabgabe ungültig. Anders verhält es sich bei der Abgabe von weniger als drei Stimmen. Vergibt man nur eine oder zwei Stimmen, so verfällt die dritte Stimme zwar, führt aber keineswegs zum ungültigen Wahlschein. Die drei Stimmen können auch an einen einzigen Kandidaten vergeben werden, sodass bei dessen Namen drei Kreuze auf dem Wahlzettel erscheinen müssen.

Bei der Ortsteilbürgermeisterwahl kann jeder Wähler nur eine Person wählen. Steht für den jeweiligen Ortsteil nur ein oder gar kein Wahlvorschlag fest, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Gewählt ist die Person, welche mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Stichwahl zwischen den zwei meistgewählten Personen stattfinden.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist noch bis zum Freitag möglich, was allerdings für den Versand per Post eine knappe Angelegenheit werden könnte. Auch die Briefwahlscheine müssen bis Sonntag 18 Uhr in den Wahllokalen vorliegen.


Text: Ronja Hertwig
Fotos: Michael Baumgarten