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Persönlich oder via Telefon

Arbeitslosigkeit: Urlaub muss genehmigt werden

Wer arbeitslos ist und verreisen möchte, muss sich mindestens eine Woche vor Reiseantritt eine Genehmigung beim Arbeitsamt holen.
Wer arbeitslos ist und verreisen möchte, muss sich mindestens eine Woche vor Reiseantritt eine Genehmigung beim Arbeitsamt holen.
Foto: Agentur für Arbeit
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Arbeitslos und verreisen? Das geht. Allerdings muss man die geplante Abwesenheit vorher dem Arbeitsamt mitteilen und sich damit dessen Genehmigung holen. Dies ist auch telefonisch möglich.

Jena. Bald beginnen die Sommerferien – viele Familien verreisen und treten ihren Jahresurlaub an. Kunden der Agentur für Arbeit Jena einschließlich aller Dienststellen, der Jobcenter Saale-Holzland-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt sind grundsätzlich verpflichtet, ihren auswärtigen Aufenthalt vor Reiseantritt mitzuteilen.

Bis zu drei Wochen Ortsabwesenheit pro Jahr

Der Arbeitsvermittler kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr bei weiterer Zahlung des Arbeitslosengeldes zustimmen, wenn eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung in diesem Zeitraum voraussichtlich nicht zu erwarten ist.

Mitteilung des Urlaubs auch telefonisch möglich

Die Mitteilung eines geplanten auswärtigen Aufenthaltes kann auch telefonisch erfolgen. In den meisten Fällen erteilt dann der Mitarbeiter des ServiceCenters bereits die Genehmigung. Die Rücksprache mit der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern sollte mindestens 1 Woche vor Urlaubsantritt erfolgen.
 
Weitere Fragen rund um das Thema Ortsabwesenheit beantworten die Telefonserviceberater der Agentur für Arbeit montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00.

Kunden des Jobcenters Saalfeld-Rudolstadt wählen bitte Tel: 03671 5320 100 und Kunden des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis wählen Tel.: 036691 49 100.

Quelle: Arbeitsagentur Jena