Persönlich oder via Telefon
Arbeitslosigkeit: Urlaub muss genehmigt werden

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Arbeitslos und verreisen? Das geht. Allerdings muss man die geplante Abwesenheit vorher dem Arbeitsamt mitteilen und sich damit dessen Genehmigung holen. Dies ist auch telefonisch möglich.
Jena. Bald beginnen die Sommerferien – viele Familien verreisen und treten ihren Jahresurlaub an. Kunden der Agentur für Arbeit Jena einschließlich aller Dienststellen, der Jobcenter Saale-Holzland-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt sind grundsätzlich verpflichtet, ihren auswärtigen Aufenthalt vor Reiseantritt mitzuteilen.
Bis zu drei Wochen Ortsabwesenheit pro Jahr
Der Arbeitsvermittler kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr bei weiterer Zahlung des Arbeitslosengeldes zustimmen, wenn eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung in diesem Zeitraum voraussichtlich nicht zu erwarten ist.
Kunden des Jobcenters Saalfeld-Rudolstadt wählen bitte Tel: 03671 5320 100 und Kunden des Jobcenters Saale-Holzland-Kreis wählen Tel.: 036691 49 100.
Quelle: Arbeitsagentur Jena