Allgemeinverfügung
Stadt Jena untersagt weitere Straßenblockaden
Straßenblockade auf der Stadtrodaer Straße in Jena am Montagmorgen.
Foto: Baumgarten/JENPICTURES
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Allgemeinverfügung erlassen: Stadt Jena verbietet Straßenblockaden bei nicht angezeigten Versammlungen.
Jena. Am Montagmorgen kam es in Jena zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, als zahlreiche Trecker, Lkw und Transporter die Stadtrodaer Straße sowie die Auffahrten zur Autobahn 4 in Jena-Lobeda blockierten.
Infolgedessen kam es im gesamten Stadtgebiet zu weiteren kurzzeitigen Blockaden und Einschränkungen im Straßenverkehr durch Protestierende.
Angesichts der Befürchtung, dass ähnliche Blockaden an verschiedenen Stellen in Jena stattfinden könnten, hat die Stadtverwaltung reagiert und eine Allgemeinverfügung wurde für den heutigen Tag (08.01.2024) erlassen.
Die besagt, dass derartige Straßenblockaden mit Traktoren, landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen und sonstigen Kraftfahrzeugen bei nicht angezeigten Versammlungen ab sofort verboten sind und unverzüglich aufgelöst werden müssen.
Dies gilt auch für erkennbar langsames Fahren, welches den Verkehrsfluss erheblich behindert.
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort und für alle Straßen des gesamten Jenaer Stadtgebietes. Ausgenommen sind Bundesautobahnen und deren Auf- und Abfahrten.
Begründung
Ab etwa 6 Uhr des 8. Januar 2024 zeichnete sich im Stadtgebiet Jena die vollständige Sperrung sämtlicher Zufahrtsstraßen (B 88, Erlanger Allee, B7) stadteinwärts und stadtauswärts durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ab.
Seit diesem Zeitpunkt war der fließende Verkehr auf verschiedenen Hauptverkehrsrouten teilweise mehrere Stunden vollständig eingestellt.
Es wurden lediglich medizinische Fahrzeuge mit Sondersignal durchgelassen.
Laut Angaben der Stadt entschieden die Verantwortlichen willkürlich über die Durchfahrt einzelner Fahrzeuge, z.B. ÖPNV und Patiententransporte, sofern diese überhaupt bis zur Sperrung gelangten.
Insbesondere die Zufahrt zum Universitätsklinikum Jena war damit unmöglich.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Quelle: Stadt Jena