Dunkelheit und Nebel
Hinweise der Polizei zum Herbstfahrverkehr
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Nebel, Glatteis, tief stehende Sonne. Die Polizei gibt Hinweise zum Herbstfahrverkehr.
Jena. Im Zeitraum vom 29. Oktober bis zum 3. November 2015 ereigneten sich im Freistaat Thüringen 922 Verkehrsunfälle, davon 134 Unfälle mit Personenschaden. 240 Personen wurden verletzt und sechs Personen getötet. Allein drei Getötete stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den „Tücken“ des Herbstfahrverkehrs, wie z. B. „Blendung durch tief stehende Sonne“ oder plötzlich auftretende „überfrorenen Nässe“ bzw. „Glatteis“, hauptsächlich auf schattenreichen Straßenabschnitten.
Die herbstlichen Witterungseinflüsse werden sowohl von Fahrzeugführern als auch von Fußgängern immer wieder unterschätzt. Zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden und unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit sind dabei die Hauptursachen. Durch regennasse, überfrorene, mit Laub bedeckte bzw. teilweise u. a. durch Erntearbeiten verschmutzte Fahrbahnen verlängern sich Bremswege. Die trübe Witterung, Nebel, tief stehende Sonne sowie Niederschläge schränken die Sichtverhältnisse ein. Das Herbstwetter stellt an das Fahrverhalten der Kraftfahrer besondere und erhöhte Anforderungen.
Um ein weiteres Ansteigen der schweren Verkehrsunfälle und das damit verbundene menschliche Leid und materielle Schäden zu verhindern gibt die Landespolizeidirektion folgende Hinweise:
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Anpassung des eigenen Geschwindigkeitsverhaltens und des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug entsprechend der jeweilig vorherrschenden Straßen- und Sichtverhältnisse. Faustregel: „Je weniger Sicht, umso geringer das Tempo!“.
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Bei Nebel ist die Fahrgeschwindigkeit zu verringern und die Beleuchtung mit Nebelscheinwerfer und -rückleuchte einzuschalten. Die Nebelrückleuchte ist auch am Tage, wenn die Sicht unter 50 m (Abstand zwischen zwei Leitpfosten) beträgt, in Betrieb zu nehmen.
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Zur besseren akustischen Wahrnehmung die Seitenscheiben etwas öffnen. Bei Pannen nach Möglichkeit nicht mit dem Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen bleiben. Die Pannenstelle unverzüglich mit Warnblinkanlage und Warndreieck sichern und Warnweste nutzen (nach Möglichkeit auch die Mitfahrer).
In der Herbstzeit kommt es verstärkt zu den sogenannten „Dunkelheitsunfällen“, wobei das Problem nicht nur im „Sehen“ sondern gerade auch im „Gesehenwerden“ liegt. Insbesondere Fußgänger und Radfahrer sind bei Dunkelheit gefährdet. Deshalb ist für eine intakte Beleuchtung zu sorgen und das Fahrlicht rechtzeitig, schon bei Dämmerung, einzuschalten. Fußgänger und Radfahrer sollten zur besseren Erkennbarkeit helle und möglichst reflektierende Kleidung tragen.
Und nehmen Sie nicht zuletzt Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Quelle: LPI Jena