Eingabefrist läuft ab
Landschaftsplan sieht Rückbau von Kleingärten in Jena vor
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Laut eines Leser-Hinweises sieht das Entwicklungskonzept der Stadt Jena den Rückbau mehrerer Gärten im gesamten Stadtgebiet vor. Die betroffenen Grundstückseigentümer sollen davon bis jetzt nicht direkt in Kenntnis gesetzt worden sein. Eine fristgerechte Eingabe gegen diese Pläne kann jedoch nur noch bis zum 15. Oktober 2014 erfolgen.
Jena. Der genannte Landschaftsentwicklungsplan liegt zwar öffentlich aus, Grundstückseigentümer wurden über den geplanten Rückbau von Grundstücken, vor allem Gärten betreffend, jedoch nicht persönlich in Kenntnis gesetzt. Sollte dieses Vorhaben möglichst geheim vonstatten gehen? Schließlich ist ein solcher Eingriff in persönlichen Besitz nicht alltäglich, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich ein jeder Gartenbesitzer regelmäßig über solche Pläne der Stadt Jena informiert.
Eine Eingabe gegen diese Entscheidung kann jedoch nur noch bis zum 15. Oktober 2014 erfolgen. Wer also mit dem Rückbau seines Grundstückes nicht einverstanden ist, hat nur noch wenige Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Ohne Beschwerde kann die Stadt Jena ihr Konzept umsetzen.
Laut Informationen der Stadt Jena/Team Naturschutz und Landschaftspflege sei eine Bürgerbefragung bereits frühzeitig durchgeführt worden, sodass Hinweise und Anregungen zum Landschaftplan 2013 eingearbeitet werden konnten und das neue Entwicklungskonzept nun öffentlich ausliegt.