Viele Geschäfte müssen schließen
Neue Verordnung: Thüringen vor hartem Lockdown
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Harter Lockdown im Anmarsch: Am kommenden Montag soll eine neue Corona-Sonderverordnung mit weiteren Maßnahmen in Thüringen in Kraft treten. Das hat die Landesregierung beschlossen.
Jena. Die Landesregierung des Freistaats Thüringen hat in einer Kabinetts-Sondersitzung am vergangenen Donnerstag weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen.
Begründet wird dies mit dem stark ansteigenden Infektionsgeschehen und der voraussichtlichen Überschreitung der Corona-Inzidenz von 200 am heutigen Freitag.
Laut Regierungssprecher Falk Neubert soll die neue Sonderverordnung am Sonntagabend veröffentlicht werden, somit gelten ab kommenden Montag, den 14. Dezember 2020, folgende neuen Maßnahmen:
Krankenhäuser und Reha-Zentren
- Thüringer Reha-Zentren werden aufgefordert, Krankenhäusern bei Bedarf Betten zur Verfügung zu stellen
- Die Krankenhäuser werden aufgefordert, alle verschiebbaren Operationen zurückzustellen, sofern dies für die Versorgung von CoVID19-Patienten nötig ist.
Altenheime und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Höchstens eine fest zu registrierende Besuchsperson pro Tag pro Bewohner
- Das Betreten der Einrichtungen ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
- Alle Beschäftigten der Einrichtungen haben sich in regelmäßigen Abständen einem Coronatest zu unterziehen.
Kontaktvermeidung im öffentlichen Leben
- Öffentlich organisierte Veranstaltungen sind verboten, insbesondere solche mit Vergnügungs- und Freizeitcharakter sowie solche, bei denen pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden.
- Der Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs wird ohne Ausnahme, d.h. auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, vom 14. Dezember 2020 zunächst bis 10. Januar 2021 ausgesetzt.
- Nichtschulische Bildungsveranstaltungen in Präsenzform an Musik- und Jugendkunst- schulen, Volkshochschulen und in der Erwachsenenbildung sind vom 14. Dezember 2020 zunächst bis 10. Januar 2021 untersagt.
- Bei Gottesdiensten gilt bis zum 10. Januar 2021 auch am Platz die Maskenpflicht. Gemeinsamer Gesang ist verboten.
- Bei sämtlichen Versammlungen und im öffentlichen Raum, soweit Menschen sich begegnen, gilt bis zum 10. Januar 2021 die Maskenpflicht.
- Die öffentliche Verwaltung und vergleichbare Betriebe in der Privatwirtschaft sollen soweit es möglich ist, für ihre Beschäftigten Homeoffice oder mobiles Arbeiten ermöglichen.
- Entgegen der aktuellen Sonderverordnung wechseln alle Klassenstufen, also auch die 1. bis 6. Klassen, zwischen dem 21. Dezember und 10. Januar 2021 in den Distanzunterricht und das häusliche Lernen. Allen Kindern der Klassenstufen 1 bis 4, deren Eltern die häusliche Betreuung nicht gewährleisten können, wird eine schulische Betreuung angeboten.
Handel- und Dienstleistungen
- Der Ausschank und Konsum von Alkohol unter freiem Himmel ist verboten.
- Ab dem 19. Dezember 2020 werden alle Handels- und Dienstleistungsbetriebe im Freistaat, soweit die Ministerpräsidentenkonferenz keine zeitlich davor liegenden Regelungen trifft, mit Ablauf des 18. Dezember 2020 geschlossen.
- Davon ausgenommen sind:
- Lebensmittelhandel und Getränkemärkte
- Tierbedarf
- Abhol- und Lieferdienste
- Apotheken, Drogerien und Sanitätshäuser
- Optiker und Hörakustiker
- Sparkassen und Banken
- Poststellen
- Reinigungen
- Friseure und Waschsalons
- Zeitungsgeschäfte
- Ladengeschäfte von Handwerksbetrieben
- Tankstellen
- Autohäuser und Fahrradläden sowie dazugehörige Werkstätten
- Ersatzteilverkaufsstellen
- Pyrotechnikverkaufsstellen
- Baumschulen und Weihnachtsbaumverkaufsstellen
- Gartenbaubetriebe
Weitere Festlegungen wird die Landesregierung im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember treffen. Am selben Tag wird auch über eine mögliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, Kontaktvermeidungen im privaten Bereich sowie über die Regelungen für die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel entschieden.
Alle am Donnerstag beschlossenen Maßnahmen hier zum Nachlesen.
Text: Johannes Pfuch