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Neue Allgemeinverfügung

Maskenpflicht in Jena: Nicht komplett aufgehoben

Für die Stadt Jena gilt ab dem 4. Juni 2021 eine neue Allgemeinverfügung.
Für die Stadt Jena gilt ab dem 4. Juni 2021 eine neue Allgemeinverfügung.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Neue Allgemeinverfügung: Die Maskenpflicht in der Innenstadt wird größtenteils gestrichen, gilt aber weiterhin auf Wochenmärkten und an Bushaltestellen des ÖPNV.

Jena. In Jena tritt am morgigen Freitag eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Darin wird die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf Spielplätzen der Stadt aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte größtenteils aufgehoben.

Auf Wochenmärkten und in den Haltestellenbereichen des ÖPNV ist der Mund-Nasen-Schutz aber weiterhin zu tragen, sofern sich dort mindestens eine weitere Person aufhält, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.

Das Verkaufsverbot für offene alkoholische Getränke entfällt in Folge der weiteren Öffnungsschritte.

Weiterhin unverändert gilt das Tragen von FFP-2 oder FFP3-Masken für Ärzte, Therapeuten und deren Personal bei gesichtsnahen Behandlungen, insbesondere bei augen- oder zahnärztlichen Maßnahmen.

Die ergänzenden Regelungen zur Thüringer Quarantäneverordnung sind gestrichen, da diese Verordnung ersatzlos weggefallen ist.

Alle Regelungen für Reiserückkehrer, darunter auch die Meldepflichten bei Einreise, sind nunmehr einheitlich von der Einreiseverordnung des Bundes erfasst.

Die neue Allgemeinverfügung ist unter www.jena.de/corona einsehbar und gilt zunächst bis zum 30.06.2021.

Quelle: Stadt Jena