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Corona-Schutzverordnung

Bus und Bahn: Thüringen hebt Maskenpflicht auf

Im Nahverkehr in Thüringen gilt noch bis zum 02. Februar die Maskenpflicht.
Im Nahverkehr in Thüringen gilt noch bis zum 02. Februar die Maskenpflicht.
Foto: Michael Baumgarten/Archiv
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Thüringen hebt zum 3. Februar die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr auf.

Erfurt. Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat das Kabinett am heutigen Dienstag über die Aufhebung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Corona-Schutzverordnung zum 3. Februar 2023 informiert.

Laut Ministerium soll am selben Tag auch die Pflicht zur Quarantäne entfallen.


„Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Zahl der Hospitalisierungen und die Lage auf den Intensivstationen ist seit Wochen im niedrigen Bereich stabil.“, so Werner.

Die bundesseitig festgelegten Maskenpflichten bleiben grundsätzlich bestehen. An die Stelle der Isolationspflicht treten darüber hinaus verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete.


Dazu gehört eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Bereichen sowie bestimmten Gemeinschaftsunterkünften.

Die neuen Regeln entsprechen den Bestimmungen in sechs anderen Bundesländern, wie beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg, und tragen somit zu einer Vereinheitlichung bei.


Die Schutzmaßnahmen für infizierte Personen gelten für mindestens fünf Tage beziehungsweise bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Sie enden jedoch auch bei symptomatischen Personen spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

Mit der neuen und voraussichtlich letzten Thüringer Landesverordnung bis zum Auslaufen der bundesgesetzlichen Ermächtigung am 7. April 2023 enden damit alle eigenständigen landesrechtlichen Schutzmaßnahmen. Geregelt werden nur noch Erleichterungen gegenüber dem Bundesrecht.


Abschließend appelliert die Ministerin: „Bleiben Sie weiter wachsam und achten Sie auf Ihre Mitmenschen. Wenn Sie sich in Situationen befinden, in denen Sie ein höheres Infektionsrisiko vermuten, schützen Sie sich selbst und andere auch weiter durch freiwilliges Maske tragen.

Das hilft auch, Ansteckungen mit anderen Atemwegs- und Erkältungskrankheiten zu verhindern.“

Quelle: Thüringer Gesundheitsministerium