Armbrustschütze ging in Berufung
Jenaer Tierquäler erneut vor Gericht
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Obwohl sich der Armbrustschütze von Jena, welcher mutwillig Tiere rund um Jena beschoss und damit massiv verletzte, beim letzten Verfahren geständig zeigte, muss am kommenden Mittwoch eine erneute Verhandlung eröffnet werden. Sowohl der Tierquäler als auch die Staatsanwaltschaft waren in Berufung gegangen.
Jena. Nachdem der Armbrustschütze von Jena in Berufung gegangen war, steht der Tierquäler ab Mittwoch wieder vor Gericht. Mit einer Armbrust hatte der Angeklagte zwischen Dezember 2011 und April 2013 wiederholt auf wehrlose Tiere geschossen. Rinder, Pferde und ein Hund fielen dem Mann zum Opfer, wobei einige von ihnen ihren zugefügten Verletzungen erlagen.
Das Urteil des Amtsgerichts Jena lautete im Jahr 2013 auf 14 Monate Haft. Da die Anklage jedoch eine deutlich höhere Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert hatte, ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Aber auch der Armbrustschütze selbst fand das Urteil wohl unverhältnismäßig und legte Berufung ein.
Der Angeklagte, der zuletzt den Labrador seiner Nachbarin mit der Armbrust beschossen und anschließend mit einer Machete getötet haben soll, hatte die Tat beim damaligen Verfahren zugegeben.
Text: Ronja Hertwig